Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 2 (1863)
- Issue
- 2 (1863)
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 123 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
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123 111. Zur Geschichte der Versöhnungsfeier. Land. Und heiliget das fünfzigste Jahr, daß ihr Freiheit ausrufet durch das Land allen seinen Bewohnern; ein Jubel soll dasselbe euch sein, daß ihr zurückkehret Jeglicher zu seinem Besitze und Jeglicher zu seinem Eigenthume zurückkehre." Die Verkündigung und der Anfang des Jubeljahres ist also hier in Verbindung gebracht mit der Versöhnungsfeier. Die ideelle Verbindung springt in die Augen. Beide haben die tiefste Innerlichkeit, die unbedingteste Hingebung und Entäußerung der Subjectivität zur Voraussetzung. Das Jubelgesetz fordert im Interesse der Freiheit, der Ausgleichung, zur Versöhnung der Gegensätze und Verschiebungen des Schicksals, des Besitzthums einen so hohen Grad von Hingebung und Selbstentäußerung, ein so großes Gottvertrauen — zwei Jahre nach einander sollte nicht gesäet und nicht geerntet werden — daß wohl selbst der Culminationspunkt der religiösen Entwickelung Israels nicht ausreichte, diese Forderung zu realisiren. Das Institut ist außer unserem Capitel nirgends, auch im Pentateuch nicht, erwähnt. Ob es zur Zeit des zweiten Tempels irgend einmal ins Leben getreten ist, steht in Frage, welche jedoch nicht ohne Weiteres zu verneinen sein dürfte. Wir werden uns daher nicht wundern, daß die Verkündigung dieses Jubeljahres auf den י״כ angesetzt ist, auf den י"כ, nachdem derselbe im ganzen Lande und nicht blos im Tempel gefeiert wurde, nachdem derselbe seine tiefste Bedeutung erlangt hatte und daher der Forderung des Jubelgesetzes Vorschub leistete. — Die Rabbinen haben den Anfang des Jubeljahres auf!ר״ר festgesetzt (Tractat Rosch Haschana 1a), und es wird den Späteren schwer, den Widerspruch dieser Festsetzung mit unserer Stelle zu heben (ibid. 8 b). Historisch hebt er sich ohne Schwierigkeit; man hielt sich zu der Verlegung für berechtigt, so wie man sich überhaupt für berechtigt hielt, den Schwerpunkt aller Zeitrechnung mehr und mehr auf den ersten Tag des Tischri zu verlegen. Jedenfalls wird das Jubelgesetz älter sein als diese Verlegung. — Auffällig und eigenthümlich ist Bleek's Urtheil über dieses Gesetz und das ganze Capitel 25 des Levit. (Einleitung in das alte Testam. S. 280). Er rechnet es zu denjenigen, welche zwar nicht sicher, aber doch sehr wahrscheinlich von Moses im Wesentlichen herstammen, da in späterer Zeit, als sich nach der Besitznahme des Landes die Eigenthumsverhältniffe dort schon fester gestaltet hatten, nicht leicht Jemand würde darauf gekommen sein, Gesetze solchen Inhalts zu erlassen, wie besonders das letztere (das Jubelgesetz), welches für die Ausführung so große Schwie-