Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 2 (1863)
- Issue
- 2 (1863)
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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122 in. Zur Geschichte der Versöhnungsfeier. Dieses Capitel 23 weist auf eine gleiche Zeit hin wie Cap. 29 Ln Numeri. In Leiden tritt der erste Tag des siebenten Monats mit besonderer Auszeichnung hervor als מקרא קדש und als מם תרועה oder זכרון תרועה, im Levit. auch ausdrücklich als שברק (Lev. 23, 24. Num. 29, 1), kurz mit allen Attributen eines wichtigen Festtages, wozu ihn gewiß erst eine späte Zeit gestempelt hat. In beiden tritt nun auch der Versöhnungstag in die Reihe als Tag, an welchem sich Jeder kasteien müsse, und im Lev. (V. 29) ist Lebensstrafe auf die Uebertretung dieses Gebotes gesetzt. Ebenso verschärst dieses Capitel die Feier auch dadurch, daß es ausdrücklich betont, das Kasteien solle schon am 9. des Abends beginnen. Diese Verschärfung, so wie die ganze Haltung des Gesetzes, der Ausdruck כי יום כפורים הוא, welcher die hohe, allgemein anerkannte Bedeutung des Tages zur Voraussetzung hat, das wiederholte הקת עולם und לררתיכם בכל משבתיכם — sic lassen keinen Zweifel, daß diese Fixirung des Gesetzes nur Hand in Hand gehen konnte mit einem Geschlechts, welches schon gewohnt war, die religiösen Institute fix und fertig vor sich zu haben, sich ihnen mit der vollsten Hingebung zu unterwerfen; mit einem Geschlechts, welches namentlich das Versöhnungsbedürfniß tief in sich trug und daher einer solchen Feier fähig war. An dem vielen Priesterlichen, Ceremoniellen der Feier kann ich keinen solchen Anstoß nehmen, wie George (im angeführten Buch S. 293) es thut, indem er sagt: ״Das Volk griff nach dem alleräußerlichsten, nach leeren, eitlen Ceremonien, nach wirkungslosen Selbstkasteiungen." Das Gesetz orientirte gewiß erst diese Aeußerlichkeiten, diese Ceremonien, nachdem der Gedanke des Festes in das allgemeine Bewußtsein übergegangen, Fleisch und Blut geworden war. Der natürliche Charakter eines solchen Festes ist — das giebt auch George zu — Enthaltung, Entfernung von Freude und Genuß,"noch mehr aber liegt es im orientalischen Charakter. Und was die Sitte, der Gebrauch geheiligt hatte, das wurde daun zum Gesetze erhoben. Diesen Gang finden wir überall fast in den gesetzlichen religiösen Gebräuchen. Sie waren erst flüssig, ehe sie sich zum Gesetze krystallisirten. Es ist ferner im Leviticus nochmals die Versöhnungsfeier erwähnt, und auch diese Stelle verdient genaue Beachtung, nämlich 25, 9 ff. im Gesetze des Jubeljahres: ״Du sollst am 10. Tage des siebenten Monats Posauuenschall ergehen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr Posaunenschatt ergehen lassen durch-euer ganzes