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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1863-01-01 · 2 (1863) · p. Seite 120

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
2 (1863)
Issue
2 (1863)
Date
1863-01-01
Page
Seite 120 (sequence 40)
Language
German
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120 hi. Zur Geschichte der Versöhuungsfeier. künden auch Ln Betreff der Feste sind nach allen kritischen Urtheilen unstreitig die Capitel 23 und 34 im Exodus. Sie sprechen Llos vom Sabbath und von den drei Hauptfesten; das dritte heißt in beiden nur noch האסייך D, noch nicht וזג הסבות, wie spater; es sollte gefeiert werden בצאת השנה zu Ende des Jahres (23, 16) oder לתקופת ר,שנה beim Umlaufe des Jahres (34, 22). Wie in diesen ältesten Urkunden an das große Herbstfest, welches überall im Orient gefeiert wurde, noch kein weiteres geschichtliches Moment, noch keine weitere religiöse Idee und keine dem entsprechende bestimmte äußere Form der Feier geknüpft ist; ja wie selbst die Dauer des Festes noch gar nicht bestimmt ist, vielmehr, wie cs scheint, der, je nach dem größern oder geringern Ertrage der Erndtc, längeren oder kürzeren Freude überlassen wird, während hingegen dem Passahfeste schon Zeit und Form bestimmt ist — so war auch in jener ältesten Zeit noch keine Form für eine so innerliche, so abstracte, durch die ganze Situation erst zur Entwickelung gekommene Feier wie die 0"ffeier. Einige Schwierigkeit macht es, daß in beiden Urkunden gesagt ist, das Hcrbstfest sei zu feiern ״am Ende" oder ״am Umlaufe" des Jahres, da doch sonst in der Schrift der Anfang des Jahres auf den Monat Nisan festgesetzt ist. Zur Lösung dieser Schwierigkeit giebt es nur zweierlei Vermuthungen; entweder die Worte בצאת השגה und תקופת השגה sind sehr späte Interpol«- tionen, oder, was mir wahrscheinlicher ist, die beiden Urkunden stammen aus einer Zeit, wo man noch nicht so streng nach dem Auszuge aus Egypten rechnete und wo man daher das Jahr als bcendigt bezeichnete, wenn die Feldarbeit beendigt war. Einer späteren Zeit und Entwickelungsperiode gehört augenscheinlich das Festcapitel in Deut. (Capitel 16) wie die ganze Gesetzesgruppe vom 15. Capitel an. Hier werden auch die beiden andern Feste ausführlicher, mit stärkerer Betonung und Hervorhebung allgemeiner religiöser Gesichtspunkte stipulirt; das dritte Fest hat hier den späteren Namen. ״Hüttenfest," הג הסבות, jedoch ohne daß dabei gesagt ist, das Wohnen Ln den Hütten solle eine Erinnerung sein an das vierzigjährige Neiseleben der Israeliten in der Wüste. Dieses geschichtliche Moment hat sich ohne Zweifel erst später dem Feste angefügt. Die Dauer des Festes wird näher bestimmt auf sieben Tage, der achte ist noch nicht wie Ln Levit. dazugekommen. Die Zeit des Festes wird im Allgemeinen angesetzt ,באספך מגרגך למיקבך ״wenn man eingesammelt hat von der Tenne und der Kelter";

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