Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 2 (1863)
- Issue
- 2 (1863)
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 109 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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11. Dreimalige Wiederholung eines Ausspruches. 109 aber auch ohne sie war die Befreiung des Weibes rechtlich vollzogen. Diese spätere Anschauung drückt sich auch in einer Vorschrift aus, die auch sonst vork'ommt und überall einer gewissen Absichtlichkeit ihre Entstehung verdankt. Die Bibel sagt Vers 10, daß der Name des Mannes, der sich der Leviratsehe geweigert, dann genannt werde: Haus dessin, dem der Schuh ausgezogen worden. Es sollte damit der Schimpf ausgedrückt werden, der auf einem Manne lastet, wenn er sich des Rechtes wie seiner Pflicht gegen die verwittwete Schwageriu entäußert, keineswegs soll jedoch damit gesagt werden, es müsse nach vollzogener Procedur ihm zugerufen werden: Barfüßer! Die Mischnah hingegen Jebamoth 0. 12 Ende faßt es wörtlich, es solltcn die Richter diesen Zuruf an den Mann ergehen lassen, indem eben damit nachdrücklich betont werden sott, es sei nunmehr das bedingende Moment, nämlich das des Schuhausziehens, vor sich gegangen. Während man sich zuerst damit begnügte, daß der Zuruf blos von den Richtern ausgehe, verlangte man später, daß derselbe auch von allen Anwesenden wiederholt werde, und zwar drei Male (vgl. noch Thoßeftha und Sifre z. St.). Ein solcher Zuruf von allen Anwesenden, besonders dessen dreimalige Wiederholung ist eine Demonstration, und zwar geht sie dahin, das Schuhausziehen als das Einzigbedingende recht nachdrücklich hervorzuheben. Solche Demonstrationen finden wir sonst noch dem Priesterthum gegenüber. Ich habe bei Besprechung von Hillel's Kamps gegen das Priesterthum (oben S. 42 ff.) nachgewiesen, wie man den Priestern möglichst Bevorzugungen, die Belehnung mit öffentlichen, namentlich richterlichen, Funetionen zu entziehen bemüht war und sie auf den Opfer- und Tempeldienst im engsten Sinne des Wortes zu beschränken versuchte. Auch da, wo die Bibel nur des Priesters als des Gesetzvollziehers gedenkt, überträgt der Pharisäismus die eigentliche Entscheidung und Ausführung den Gelehrten, dem Gerichtshöfe, und duldet blos widerwillig den Priester als mitbetheiligtes, aber dienendes, nur auf Befehl ausführendes Glied. Das fanden wir vorzüglich bei dem Aussprüche über den Aussatz. Aehnlich ist es bei den ״Schätzungen," d. h. bei der Weihe von Menschen, Vieh Haus und Feld, bei welchen der Priester nach 3. Mos. 27, 8. 11. 12. 14. 18. 23 zu schätzen und zu bestimmen hat, wie viel dafür an den Tempelschatz zu entrichten ist. Trotz dieser mehrmals wiederholten Angabe, daß Dies Aufgabe des Priesters sei, und daß es bei seiner Schätzung zu verbleiben habe, stellt die Halachah Ara-