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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1863-01-01 · 2 (1863) · p. Seite 106

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
2 (1863)
Issue
2 (1863)
Date
1863-01-01
Page
Seite 106 (sequence 26)
Language
German
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106 II.MeUtU die Chalizah einen vollständig legalen Gerichtshof und ein geeichtliches Document über deren Vollziehung verlangt, die jüngere darin blos einen Privatact sieht, der gar keiner gerichtlichen Form bedarf, so hält auch bei der Weigerung die Schule Schamniai's einen Gerichtshof, nämlich von drei Richtern, für nöthig, eine Ansicht, die bei der Bestimmung über die verschiedenen Gerichte Ln Verbindung mit Chalizah schlechtweg adoptirt wird, während die Schule Hitlel's nach dem Compromiß, den wir auch bei Chalizah kennen gelernt, einen Gerichtshof zwar nicht verlangt, aber doch daß es in Gegenwart von drei Personen geschehe, Späteren aber wieder genügt, wenn es Ln Gegenwart von zweien geschieht, also mit Wegfall aller an das Gerichtliche anstreifenden Form, und Dies auch dann noch erweitert wird 19). Natürlich fällt damit auch, gerade wie bei Chalizah, das gerichtliche Document gänzlich weg. Auch dieses Doeument erwähnt daher die Mischnah nur gelegentlich an einer Stelle (Moed katon 3, 3) neben dem über Chalizah, und während die bab. Gem. hier wie in Sanh. über ״Möunin" wie über Chalizah schweigt, führt die jcrus. Gemara zu beiden Stellen für jene wie für diese den alten Brauch des Documentes an, aber eben als einen veralteten, ganz wie Dies auch Thoß. Jebamoth und Babli Jeb. 107 b thut. Am Vollständigsten hat jer. Sanhcdrin die Formel des Documents: בראשונה חיו כותבין שטרי מיאונין, במעמד פלוני ופלוני מיאנה פלונית בת פלונית בפלוני בר פלוני בפנינו לא רעינא ביה לא habe sie sich also angetrant aber doch nicht geehelicht, bevor die Zeichen der Pubertät an ihr sichtbar waren. — Gelegentlich erfahren wir hier, daß Elieser's Frau die Tochter seiner Schwester gewesen, nun war aber seine Frau, wie wir bab. Baba mezia 59b lesen, Jmma Schalom, die Schwester Gamaliel's II., die Mutter, Elieser's Schwester, war demnach die Frau Simons b. Ganraliel, des Fürsten zur Zeit der Tempelzerstörung. Es ist mir nicht bekannt, daß ein Geschichtschreiber auf dieses Familienverhältniß näher eingegangen wäre. 19) Mischn. Jeb. das.: בית שמאי אומרים בבית דין ובית הלל אומרים בבית דין ושלא בבית דין, Mischn. Sanhednn 1,3: החלוצה והמיאונין בשלשה, (vgl. auch Jeb. 2, 10) die Thoßeftha Jeb. (angef. Babli 1075) fügt zur Ansicht der Hillel'schen Schule hinzu: ובלבד שיהו שלשה, ר׳ יוםי י.ב״ר יהודה ור' אלעזר ב״ר שמעון אומרין אפילו בפני שנים In der Thoß. wie Gem. werden dann auch ganz gelegentliche Aeußerungen der Weigerung von Seiten der Frau als genügend angegeben.

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