Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 2 (1863)
- Issue
- 2 (1863)
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 104 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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104 11. Meun. התינלקות, daß man die Weigerungscrklärungen der minderjährigen Frauen vor Gericht annehme (Edujoth 6, l)16). In Betreff dieses Weigerungsrechtcs, welches den Unmündigen zugesprochen wird, stellt sich aber wiederum eine Meinuugsvcrschicdenheit ein zwischen der alten und der neuen Halachah, die scheinbar einen Gegensatz bildet zu den bisher uns bekannt gewordenen Differenzen zwischen beiden, die aber bei genauerer Betrachtung sich dennoch eonsequent an dieselben anlehnt. Während wir nämlich bis jetzt gefunden, daß die alte Halachah der Ehe der unmündigen Waise weit geringere Gültigkeit beilegt als die jüngere, sehen wir null bei dem Weigerungsrechte derselben gerade das mngckehrre Verhältniß; die jüngere Halachah dehnt dieses aus, hält also die Ehe für weit leichter lösbar, die ältere beschränkt cs, hält also die Ehe für mehr bindend. Allein Beides entspricht vollkommen dem Eharactcr der beiden Schulen. Die ältere, im sadducäischen Geiste das Gesetz 10) Die Gem. Niddah 8 a legt diesem einfachen und unzweideutigen Spruche einen ganz beengten Sinn bei; allein auf diese Deutung, die dort nur ganz gelegentlich gegeben wird und sonst weiter nicht vorkommt, ist umsoweniger zu geben, als die jerus. Gem. Jcbamoth 13, 1 entschieden die einfache Erklärung vertritt. Zu bnn dortigen Streite nämlich zwischen der Schule Schammai's und der Hillel's über die Fälle, wann und über die Art wie die Weigerung geschehen kann, sagt die jerus. Gem.: תטן תנינן ר׳ יודה העיד חמשה דברים שממאנין את הקטנות ועל עדות (l. בר אבא (בבא ״ ,חולקיןwir lesen dort (in Edujoth) in der Mischnah, Juda b. Baba habe das Weigerungsrecht der Kleinen bezeugt; kann denn wider ein Zeugniß ein Streit Statt finden?" Die Gem. meint nun, der Streit sei eben gewesen, wie das Zeugniß gelautet habe. Hätte sich nun aber das Zeugniß auf den ganz beschränkten Fall bezogen, den die bab. Gem. bezeichnet, so paßte weder Frage noch Antwort. — Uebrigens scheint die jerus. Gem. anzunehmen, Juda b. Baba sei ein alter, mit der Schule Schammai's und Hillel's gleichzeitiger Lehrer, nicht der gewöhnliche, welcher Zeitgenosse Akiba's war. Das scheint auch daraus hervorzugehen, daß er auch bezeugt, es sei ein Hahn, der einen Menschen getödtet (gerade wie ein stößiger Ochse), einst in Jerusalem gesteinigt worden; er hatte also noch Erinnerungen aus der Zeit des zweiten Tempels. Auch daß er ein Zeugniß für das Weigerungsrecht der Unmündi« gen für nöthig hält, beweist, daß er zu einer Zeit gelebt, da dasselbe noch nicht feststand, was von Akiba's Zeit nicht gilt. Daß die Familie Baba schon zu Herodes' Zeiten eine hochangesehene war, bezeugt bekanntlich JosephuS (Alterth. XV, 7, 10).