Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 2 (1863)
- Issue
- 2 (1863)
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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102 II. M6UN. wird nicht beachtet, der Mann hat daher kein Anrecht an dem, was sie findet, an dem was sie arbeitet, kann nicht ihre Gelübde lösen, beerbt sic nicht, darf sich als Priester bei ihrem Tode nicht an ihrer Leiche verunreinigen, kurz sic ist in Nichts wie seine Frau, nur daß sic der ״Weigerung" bedarf, um ganz von ihm sich trennen zu können. Während Josua, als Repräsentant der neuen Hälachah, dem widerspricht und alle die Folgen eines ehelichen Verhältnisses eintreten läßt, sagt wiederum im folgenden Geschlechte Jsmael, der שהי^* יוצאה הימנו בטיאונין, אמר רבי ישמעאל חיזרתי. . . שרה בקטנה חוץ ממידות רבי אליעזר, אלא שהוא אומר שהיא צריכה ממנו מיאונין. Hiernach findet Jsmael es nur an Elieser inconsequent, daß er überhaupt die Ehe anerkennt und es noch einer Weigerung der Frau bedarf, um sie ganz zu lösen. In Babli 108 a hingegen finden wir wieder so ziemlich unfern Text der Thoßestha, nur daß die Zustimmung zu Elieser's Ansicht fälschlich nicht von Jsmael, sondern von — Rabbi ausgesprochen wird! — In unserer Stelle nun, namentlich nach der Recension in Thoß. und Babli, wird von Elieser ausgesagt, daß die unmündige Waise von ihrem Manne nicht beerbt wird, ihr Mann, wenn er ein Priester, an ihrer Leiche sich nicht verunreinigen darf und sie, wie es in der Mischnah heißt, auch nicht dcßhalb weil sie die Frau eines Priesters, Hebe genießen darf. Wenn nun — wie oben S. 99 nachgewiesen — wir Jebamoth 89b von Elieser erfahren, daß der Mann einer Unmündigen wohl erbe, sich verunreinige und sie Hebe esse, so kann dort nur von einer Unmündigen die Rede sein, die durch den Vater verheirathet worden, nicht aber von einer Waise, deren Ehe solche rechtliche Folgen nicht nach sich zieht. So haben wir es auch oben im Gegensätze zu Raschi erklärt. Es ist auffallend, daß weder Raschi selbst noch irgend ein späterer Erklärer auf den entschiedenen Widerspruch, welcher nach seiner Auffassung in den zwei verschiedenen Aussprüchen, die von Elieser angeführt werden, liegt, aufmerksam macht. Nur Elia Wilna scheint ihn erkannt zu haben, und Dies hat ihn wohl veranlaßt, den Text der Thoßestha in einer höchst willkürlichen Weise zu ändern und zwar nicht, wie er es sonst oft thut, nach dem Texte des Babli, sondern ganz abweichend von ihm läßt er Elieser fast das volle Gegentheil sagen, indem er in seinen Worten corrigirt: ויורשה ומטמא לה כללו של רבר הרי היא באשתו. Allein abgesehen von der ganz ungerechtfertigten Willkür, die selbst dem kürzeren Texte des Jeruschalmi widerspricht, bleibt auch Elieser's Ausspruch in der Mischnah, daß die an den Priester verheirathete unmündige Waise keine Hebe essen darf, noch immer im Widerspruche mit seiner Aeußerung 89 b, wenn diese sich auf eine Waise bezöge. So ist denn offenbar unsere obige Auffassung bestätigt.