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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1863-01-01 · 2 (1863) · p. Seite 93

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
2 (1863)
Issue
2 (1863)
Date
1863-01-01
Page
Seite 93 (sequence 13)
Language
German
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11. Chalizah. 93 דייני[/ ואפילו שלשתן הדיוטות♦ Wir haben hier offenbar einen Mischsatz, dessen erster Theil älter ist und die Ansicht der älteren Halachah ausdrückt, während der zweite Theil Zusatz und Modification der späteren Zeit ist, der dem älteren Aussprüche einen ganz anderen Sinn beilegen witl^). Zuerst wird nämlich gerade wie in Sanh. 1, 3 verlangt, die Chalizah müsse vor drei Richtern vorgenommen werden; hinzugefügt wird dann, es genüge, wenn auch alle drei Idioten seien, dann sind sie aber freilich keine Richter mehr, dann ist blos die Form beibehaltcn, aber der eigentliche Inhalt elidirt. In der That läßt die Thoß. a. a. O. das ]דייני weg, beschränkt hingegen ihre Unwissenheit mit den Worten: ובלבד שיהיו יודעי[ לקתת dahin, daß sie doch wenigstens in der Bibel lesen können, eine Ansicht, die wiederum blos vermitteln will, während Andere auch Dies nicht verlangen (jerus. a. a. SD.)3 4). Diese Be- 3) Ein ähnliches Verhältnis ist für die M. Makkoth I, 6 bei dem Kanon für die lügenhaften Zeugen nachgewiesen Urschrift S. 196. Vgl. noch eine ähnliche Zusammenstellung zweier abweichender Feststellungen in M. Joma 6, 5. 6 über den in die Wüste zu sendenden Bock, wie Ozar nechmadlll, S. 14 f. von mir erörtert worden. , 4) Die Worte das. lauten: אית תניי תני והן שיחו הדיינים יודעין לקרות אית תניי תני אפילו אין הדיינין יודעין לקרות, מאן דאמר והן שיהו הדיינים יודעין לקרות, עד שלא סמכוהו למקרא, ומאן דאם׳ אפילו אין הדיינין יודעין לקרות, משסמכוהו למקרא. Daß die Behauptung, die die Richterstelle vertretenden Idioten müßten doch wenigstens lesen können, nur so lange sestgehalten worden, ״so lange man es nicht an einen Bibelvers angelehnt habe," als Dies aber geschehen sei, habe man auch diese Bedingung nicht mehr festgehalten — will offenbar Folgendes aussagen. Man hatte Anfangs qualisicirte Richter für nicht nöthig erklärt, aber sich doch im Widerspruche mit dem ausdrücklichen Bibelworte gefühlt; deßhalb suchte man sich mit diesem dadurch auszugleichen, daß man von den fungirenden Personen eine gewisse Kenntniß verlangte. Später aber glaubte man in der Bibel selbst eine Bestätigung für diese Entbehrlichkeit qualificirter Richter zu finden, und zwar wie'eö früher heißt, soll Dies darin liegen, daß auch biblisch der Nachdruck darauf gelegt werde, daß der Schwager nur חלוץ הנעל genantst werden könne, d. h. wenn nur der Schuh ausgezogen worden, gleichviel wie. Nun fühlte man sich beruhigt und hob auch die Bedingung auf, daß die Fungirenden wenigstens lesen können. Wenn im Folgenden die jerus. Gem. dann erwähnt, in dem Ausdrucke וענתה ואמרה liege ausgesprochen, die Wittwe solle ihre Klage nachsagen, also es solle ihr Jemand, nach Einigen: der Richter selbst, die Anklageworte vorsagen, so steht Dies mit dem bisher Besprochenen nicht in Verbindung, etwa daß die die Richterstelle Versehenden deßhalb lesen

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