Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 2 (1863)
- Issue
- 2 (1863)
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 90 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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90 Chalizah. sagt sind. Die durch Chalizah Befreite wird nun thalmudisch — die Bibel weiß davon Nichts — als Geschiedene, d. h. Verstoßene, gleichfalls den Ahroniden untersagt. Nun hatte sich ein solcher Ahronide mit einer durchaus unbescholtenen Wittwe verlobt, an der die Chalizah war vollzogen worden; erst kurz vor der Trauuug wurde man auf den Umstand aufmerksam. Das Brautpaar war cntschlossen, das Hindcrniß zu ignoriren, wollte sich aber nicht mit der Civil-- ehe hegnügen, und auch ich sah in dieser Kombination veralter Anschaunngcn kein Hinderniß und vollzog die Trauung (]!חללצח לכר). Auch in einem dritten Falle erklärte ich mich bereit die Trauung zu vollziehen, nachdem der Schwager die Chalizah vorzuuehmen sich hartuä'ckig weigerte und sich nur unter maßlosen Bedingungen dazu verstehen wollte. Mein Eintreten brach seinen Eigensinn, er ließ sich herbei, die Chalizah zu vollziehen, nachdem ihm — die Summe von 1000 Gulden Wiener Währung bewilligt wurde! Jedoch was der Einzelne Lhut, ist wenig entscheidend. Es wäre endlich Zeit, daß die Aufhebung der Chalizah allgemein, wenigstens von einsichtsvollen Rabbinern, ausgesprochcn und danach von ihnen verfahren werde. Dem obenerwähnten Bericht, wie er in den Protokollen der dritten Rabbiner- Versammlung (S. 293—8) vorliegt, ist im Grunde wenig Neues hinzuzufügen, und ich will hier nur zur Ergänzung der Wissenschaftlichen und historischen Beleuchtung der Frage einige Bemerkungen anfügen, besonders auch deshalb, weil sie klar beweisen, daß in der bewegungsreichen Zeit vor der thalmudischen Abschließung das Ansehen der Chalizah sehr gesunken war, ja absichtlich herabgesetzt wurde, und zwar daß besonders der Pharisäismus, wie er seinen vollen Ausdruck Ln der jüngeren Halachah fand, in diesem Sinne vorging. I. Die Befreiung der Wittwe von der Schwagerehe war nach der Bibel (5. Mos. 25, 7— 9) ein gerichtlicher Act. Wenn der Mann nämlich mit dem Weibe die Schwagerehc nicht vollziehen will, so geht das Weib klagend nach dem Thore zu den Alten, dorthin wird dann der Schwager gerufen, und wenn er bei seiner Weigerung beharrt, so tritt die Frau hin vor den Augen der Alten, zieht ihm den Schuh aus, spuckt ihm ins Angesicht und spricht; So geschehe dem Manne, der das Haus seines Bruders