Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 1 (1862)
- Issue
- 4 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 258 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2420973-2420974-2420978--0266-2421427- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
258 11. Die Levirats-Ehe. ein früheres Gebot ganz anfzuheben. Darauf deutet auch die Er- Zahlung Ln Ruth hin. Dieses Büchlein, dessen Sprache, wie Geiger (Urschrift S. 49) richtig bemerkt, die spätere Zeit verräth, so wie, muß ich hinzusetzen, dessen Zurückweisen auf eine frühere Zeit, wo noch andere Sitten herrschten (7 ,4 האת לפנים בישראל) — Ruth kennt noch die Levirats-Ehe, zwar nicht als streng geboten, aber doch wenigstens als zulässig, wie zwar nicht aus der Geschichte mit Boas, aber desto deutlicher aus der Rede der Naemi zu ihren Schwiegertöchtern hervorgeht. Die Stelle lautet ausdrücklich (1,12): Und wenn ich auch noch einmal einen Mann nähme und Kinder bekäme, wollt ihr denn auf sie — diese nun noch nicht geborenen Schwäger — hoffen und warten, bis sie groß sind? Es wird auf diese Stelle weiter unten nochmals zurückgekommen werden. Das Stillschweigen des Lev. läßt vielmehr nach dem Obigen eine sehr einfache Erklärung zu. Die Wichtigkeit der Sitte hatte schon nach dem Deuteronomistcn einen Stoß erlitten, sie mochte, je weiter die Zeit fortschritt, noch weiter an Kraft verloren haben, und solche minder wichtige Vorschriften sinden wir gar viele im Deut., während sie im Lev. fehlen. Auch für den Vorgang mit den Töchtern des Zclofchad (Num. 27) fehlt die Erklärung nicht. Das Gesetz, welches dort zu lesen ist, erwähnt die Levirats-Ehe nicht und zieht sie nicht in Betracht, weil sie, wenn auch erlaubt und häufig, doch nicht sicher war, sondern von der Wittwe des Schwagers abhängig. Die Töchtcr erbten daher das Familiengut. Ob sie es auf andere Familien und selbst Stämme übertragen durften? Geiger bejaht die Frage und findet, daß die entgegengesetzte Bestimmung in Num. 36 einem späteren Ergänzer zugeschrieben werden müßte. Diese Annahme streitet, weil sonst Judicien der spätern Abfassung dieses Kapitels dasind, mit meiner Auffassung nicht, doch muß ich bemerken, daß auch in Lev. (25, 25) ein Gesetz sich findet, welches die Erhaltung des Stammgutes im Stamme zum Zwecke zu haben scheint, und welches der Geiger'schen Auffassung entgegenstehcn möchte. Endlich erklärt sich nach dieser ganzen Entwickelung sehr bestimmt und deutlich, warum der Chronist nicht berichtet, daß Onan darum habe sterben müssen, weil er die Levirats-Ehe nicht in Ordnung vollzogen habe (1 Chronik 2, 1 ff.). Ein solches Verbrechen war jedenfalls zur Zeit der Abfassung der Chronik die Unterlassung nicht. Recht viel läßt sich übrigens bei der großen Konfusion der Gcschlechtsregister in der Chronik aus dieser Auslassung nicht resultiren.