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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1862-01-01 · 4 (1862) · p. Seite 256

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
1 (1862)
Issue
4 (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 256 (sequence 12)
Language
German
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256 11. Die Levirats-Ehe. sich darin eben eine Ucbertragung ihres Standpunktes auf den frü- Heren kund. Nach einfacher Erklärung wird hier noch die Unterlassung der Levirats-Ehe zu einem todeswürdigen Vergehen gcstempelt, wird dem Willen des Schwagers noch gar kein Spielraum, gar keine Möglichkeit gelassen, sie zu umgehen oder abzuweisen. Die zweite Phase der Entwicklung läßt sich aus Deut. erkennen. Das Verbot der Blutschande erweitert sich. Neben der Stiefmutter werden noch die Schwester und Halbschwester und die Schwiegermntter genannt. So im 28. Kapitel. Die Frau des Bruders ist hier noch nicht aufgczählt. Auffallend ist, daß in 23, 1 nur die Ehe mit des Vaters Frau, der Stiefmutter, verboten wird. Ob beide Kapitel aus einer Zeit herrühren, ob nicht in der Abweichung der einen von der andern Stelle noch die Unbestimmtheit der erst strenger zu werden beginnenden Sitte sich darstcttt und verräth — sei hier nur angedeutet. Wie war's in dieser Zeit mit der Levirats- Ehe? Darüber giebt das Gebot 25, 5 ff. Aufschluß. Die Verpflichtung zur Ehe stand noch fest in dem Falle, daß der Bruder ohne Söhne gestorben war, aber — sie war doch keine ganz uuumgäugliche mehr, cs war kein Verbrechen mehr, sie nicht zu erfüllen. Wollte der Schwager nicht, so trat allerdings die Schwägerin vor die Aeltestcn klagend hin, die Aeltesten hatten ihm Vorstellung zu machen, die Schwägerin durfte ihn öffentlich beschimpfen, ein Makel haftete auf ihm wegen seiner Jmpietät, aber — er blieb übrigens unangefochten, ohne Strafe, er wurde nicht gezwungen. Ich meine, das Gesetz, seine ganze Haltung und Eigenthümlichkeit, zeigt hier eine Milderung früherer strenger Sitte, und der Tenor desselben ist eben auf diese Milderung als Zeichen und Wink für die weitere Entwickelung zu legen. Finden wir nun auch im Talmud diese Ausfassung, ist es namentlich Nab (Jebamoth 39b babli), welcher das אם לא יהפץ האיש also »rgirt, ,״ בדידך תלא רהבלנר>,, bcmc Hand legt es die Schrift" und daher beides, Jibbnm und Chalizah, von dem freien Willen des Schwagers abhängig macht, so entsprach diese Auslegung zwar seiner Zeit schwerlich mehr, aber sic konnte doch, weil die natürliche, nicht verdrängt werden. — Die Zeit dieses zweiten Stadiums der Entwickelung läßt sich nicht genau bestimmen, doch ist sic nach vielen dem Kundigen bekannten Anzeichen, besonders wenn man die Kapitel 27—30 im Zusammenhänge liest, zugleich die angeführte Stelle und Santucl II bannt vergleicht, nicht vor der

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