Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 1 (1862)
- Issue
- 4 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 255 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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11. Die Levirats-Ehe. 255 mit seinen eigenen Töchtern abstammen. Denn wenn diese Handlungen der Erzväter und Juda's beschönigt werden mit der Erklarung, das Verbot habe vor der mosaischen Gesetzgebung noch nicht bestanden, so zeigt ja der Verfasser, indem er bei Noah schon von reinen und unreinen Thieren redet, daß er ganz unbefangen den Unterschied von vor und nach der mos. Gesetzgebung ignorirt. Noch schlagender bestätigt sich meine Vermuthung durch 2 Samuel. 13, 13. Wenn dort die Thamar zu ihrem Bruder Amnon sagt: Rede doch mit dem Könige, er wird mich dir nicht verweigern, so wurde der Verfasser sie nicht also haben reden lassen, wenn zu seiner Zeit das Verbot, die Schwester oder Halbschwester zu ehelichen, in seiner ganzen Strenge wäre geltend gewesen. Daß die Thamar aber eine Halbschwester und nicht eine ganze Stiefschwester des Amnon gewesen, gesteht auch der Chronist (1. 3, 9) zu, der aber freilich diese ganze Erzählung von Amnon, Thamar und Absalom nicht hat. Diesen Stellen zufolge wird man berechtigt sein, drei Phasen, Stadien der Entwicklung bei dem israelitischen Volke, in Beziehung auf Verwandtschafts - Heirathcn anzunehmen, welche auch auf die Levirats-Ehe sich erstrecken. Im ersten Stadium galt für Blutschände nur die Vermischung mit der Mutter, überhaupt dem Weibe oder Kcbsweibe des Vaters (Nubcn's Sünde, Genes. 25, 22) und mit der eigenen Tochter. Diese erste engste Begrenzung der Blutschände findet sich, wenn ich nicht irre, bei den meisten ältesten Völkern. Die Schwester und Halbschwester, des Bruders Frau, die ja nicht näher stand als die eigene Schwester, durfte man ehelichen, so wie auch zwei Schwestern zusammen. War aber der Bruder ohne Leibeserbcn gestorben, dann gebot es die Sitte ganz streng und unerläßlich, daß der überlebende Bruder die -Schwägerin eheliche. Ob zur Erhaltung des Namens oder des Erbes des Verstorbenen? bleibe unentschieden, doch läßt die Geschichte des Onan (Genes. 38) eher auf das erste schließen, da Juda ja noch lebte und das Erbe jedenfalls ihm zukam, wenn überhaupt nach der ältesten Familiencinrichtung die Kinder bei dem Leben des Vaters einen eigenen Besitz haben konnten, und nicht Alles dem Familien-Oberhaupte, hier dem Juda, der sich nach V. 1 von seinem Vater getrennt hatte, zusiel Daß Onan darum, daß er der strengen Sitte der Levirats-Ehe sich entziehen wollte, und nicht wegen unnatürlichen Umgangs Strafe erlitt, ist klar genug, und wenn Gemara und Midrasch, wie bei Geigcr oben S. 30 nachzulesen ist, in der Deutung schwanken, so giebt