Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 1 (1862)
- Issue
- 3 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Levy: Jüd. Münzen. 199 dem lichtvollen Nachweise des Vers. (§5 ff.), die Zeit einzelne Münzen zurückgelaffen. Bei den kargen Bezeichnungen der Namen, welche gen, dasselbe am Sabbathe selbst hinbringen, müsse es aber dann offen tragen (damit man eben zeige, es geschehe zu einem Zwecke, bei dem es am Sabbath gestattet ist), in der Gefahr hingegen bedecke man es in Gegenwart von Zeugen (die eben dafür bürgen, daß es zu einem erlaubten Zwecke geschieht) פי עדים hy ובסכנה מכסהו. Das kann natürlich blos von einer Zeit gelten, in der die öffentliche Vorbereitung zu einer Beschneidung gefährlich war, also Zeiten wie die Ben-Kos., aber nicht von Zeiten des Krieges, in welchen beide Parteien ganz getrennt von einander waren. Ebenso heißt es in Beziehung auf Thesillin M. Erubin 10, 1, daß wenn man am Sabbathe außerhalb des zur Wegschaffung von Gegenständen gestatteten Gebietes Bündel von Thesillin finde, man dabei bis zum Ausgange des Sabbarh warten solle, um sie dann an sicheren Ort bringen zu können, ״in der Gefahr^ jedoch (ובסכנה) bedeckt man sie und geht weiter, weil es gefährlich ist, dabei betroffen zu werden. Offenbar bezieht sich auch hierauf M. Megillah 1, 8: Wer die Kapsel der Thesillin rund macht, der har kein Verdienst dabei (da sie viereckig angefertigt werden muß), er setzt sich blos der Gefahr aus, סכנה ואין בה מצוה, wie Jakob Tham in Thoß. Meg. 24b richag erklärt. In demselben Sinne sagt die Thoßeftha das. c. 3 (angef. jer. 1, 12 und bab. Menachoth 32 d), wer die Mehusah in Mitten der Lhüre befestige oder an einen Stock, den er hinter die Lhüre anhänge, der habe nicht das Verdienst der Pflichterfüllung, da sie an den Lhürpfoften befestigt werden muß, und setze sich blos der Gefahr aus. Die Erklärer suchen hier merkwürdige Gefahren auf, und Maimonides (Thesillin 4, 3. Mehusah 5, 8) laßt in feiner rationalistischen Weise die Gefahr einfach weg. Ebenso war es zu jener Zeit auch gefahrbringend, die Priesterabgaben und Aehnliches wegzugeben; man schrieb damals (בשעת הסכנה) daher, wenn man bezeichnen wollte, ein Gefäß enthalte Prieslerhebe, nicht das ganze Wort ההומה darauf, wie man sonst that, sondern blos den Anfangsbuchstaben Thav (M Ma'sher scheni 4, 11). Von derselben Zeit nun spricht auch Simon b. Gamaliel in der vom Verf. ang. Stelle M. Kethuboth 9, 9, wenn er sagt, von der Zeit der Gefahr an und weiter könne die Frau ihre Kheth!:ba-Forderung ohne Vorzeigung des Scheidebriefes, der Schuldner seine Schuld erheben ohne Vorzeigung des Prosbul, d h. ohne Nachweis der gerichtlichen Erklärung, seine Schuld im Erlaßjahre nicht aufgeben zu wollen In dieser Zeit der Verwirrung nämlich waren die Gerichte zersprengt und die Archive zerstreut, was Alles nicht von der Zeit gilt, in welcher die Juden zwar eine Belagerung auszustehen hatten, aber doch noch im Besitze aller ihrer Einrichtungen waren. Simon b. Gamaliel aber, der hier erwähnt wird, ist, wie überall in der Mischnah, der zweite dieses Namens, der Vater Juda's, des Ordners der Mischnah, also ein jüngerer Zeitgenosse Bev-Kosiba's, nicht aber, wie der Verf. glaubt, ״Simon, der Fürst Jsrael's", unter dessen Na- 14*