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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1862-01-01 · 2 (1862) · p. Seite 96

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
1 (1862)
Issue
2 (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 96 (sequence 12)
Language
German
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96 ü. Die Orgel. ben Hillei aus Regensburg, um 1300, hinzufügt, auch der Auftrag, ein Instrument zu diesem Zwecke am Sabbathe anzufertigen, ist gestattet (Tur Orach Chajim c. 338 und Darke Mosche dazu). Sind Einige darin bedenklicher, so stehen sie dennoch nicht an, es zu gestatten, daß man den Auftrag am Freitag geben dürfe, am Sabbathe zu spielen (David ben Simra bei Magen Abraham in Schulchan Aruch z. St. § 4), und der Grundsatz, es sei nun einmal bei uns das ganze Verbot nicht vorhanden, dringt immer wieder entschiedener durch (Magen Abraham das. § 5. Jsserles das. c. 339 § 3 Anm.). Also es existirt kein Verbot der Musik am Sabbathe, und selbst für den Aengstlichcn, der dessen Schattendasein noch erhalten möchte, epistirt es nicht, wenn die Musik zur Erhöhung einer religiösen Feier dienen soll. Als eine solche religiöse Feier bezeichneten die Alten, die Fröhlichkeit eines Neuvermählten Paares zu erhöhen, eine religiöse Feier, die von so zweifelhafter Bedeutung ist, die so sehr von zeitlichen und örtlichen Sitten abhängt, so wenig zum Judenthume gehört, daß sie längst unter uns geschwunden ist; sie nun kann dieses vermeintliche Gebot aufheben, und die gottesdienstliche Feier, deren Bedeutung eine unvergängliche ist, sie sollte nicht wichtig genug sein, dieses Schattenverbot außer Geltung zu setzen? Da sei Gott für, daß das als jüdische Frömmigkeit proclamirt werde! Also es existirt kein Verbot der Musik am Sabbathe, cs ist vielmehr Pflicht, sie beim Gottesdienste einzuführen, und darf ein Jude sic ausführen, und er soll cs, weil der, welcher das Gebet und den religiösen Gesang mit dem Instrumente begleitet, von dem vollen Gehalte dieses Gebetes, der Empfindung dieses Gesanges ergriffen sein muß, um auch seiner musikalischen Begleitung die ganze Weihe einzuhauchen. Doch wäre dieser Punkt vielleicht der einzige, in welchem man ängstlichen Gemüthcrn eine Rücksicht angedeihcn lassen könnte, daß man nämlich an Sabbathen und Festtagen die Musik durch kunstgcübte Nichtjuden aussühren ließe. Als dritte Frage wäre nun noch zu beantworten: 3) Ist das Orgel spiel bei dem synagogalen Gottesdienste gestattet? Und warum nicht? Ich scheue mich fast es zu sagen, weil das Bedenken so gar nichtssagend ist, aber es muß doch ausgesprochen werden, damit auch die letzte Ausflucht der Ucbcrängstlichkeit entzogen

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