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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1862-01-01 · 2 (1862) · p. Seite 95

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
1 (1862)
Issue
2 (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 95 (sequence 11)
Language
German
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u. Die Orgel. 95 wir die erhöhte Feier und Würde unseres Gottesdienstes opfern? Solche starre Aeußerlichkeit will man uns heute als warme Frömmigkeit anpreisen? Aber die Pietät gegen die alten Lehrer, die doch einmal einen solchen Ausspruch gethan, gebiete daran festzuhalten! Ich will nicht davon sprechen, was wahrhaft konservative Pietät ist, nämlich nicht den vertrockneten Mörtel und den schadhaften Stein, sondern den großartigen Gedanken des Baus zu erhalten, und wo der Bau der Ausbesserung bedarf, rasch die bessernde Hand anzulegen — ich will auf die Gemara selbst und die mittelalterlichen Lehrer Hinweisen, denen unsere neumodischen Ritter der Orthodoxie doch nicht Mangel an Conservatismus und Pietät vorwerfen werden. Die Gem. selbst nun legt auf diese Vorschrift gar keinen Werth. Sie selbst stellt in demselben Tractate Bezah 30a die Frage: In der Mischnah lesen wir: „man schlage nicht die Hände zusammen u. s. tu.", heutigen Tages aber thun wir ja doch alles Dieses? worauf die Antwort lautet: „Auch bei noch andern Dingen ist Dies der Fall, laß nur Israel, besser, ste thun es arglos als daß sie mit Wissen gegen die alte Vorschrift handeln". Hier ist zart ausgedrückt, daß man nur ein solches Verbot in Vergessenheit gerathen lassen müsse und nicht den Zwiespalt gewaltsam erwecke, daß man nicht ehemalige längst erstorbene Verbote wieder aus ihrem Leichentuche hervorhole, um damit dein Leben Zwang anznthun oder Uneinigkeit zu stiften. Dazu bemerken die Thoßafoth: „Nur in der Vorzeit bestand überhaupt das Verbot, da ste geübt waren, Instrumente anznfertigen — oder richtiger, da ihre Instrumente noch roh und leicht anzufertigen waren; bei uns jedoch, die wir diese Uebung nicht haben, hat nicht die Besorgniß, daher auch nicht das Verbot Statt." Ein anderer alter Lehrer aus dem zwölften Jahrhundert, der diese richtige Bemerkung Thoßafoth's nicht genügend beachtet, sagt dennoch: Man darf einen Nichtjnden beauftragen, an dem einer Hochzeit folgenden Sabbathe mit Instrumenten zu spielen, da ja zur rechten Ausführung eines verdienstlichen Werkes durchweg ein Nichtjude am Sabbathe mit einer Handlung beauftragt werden darf, wenn ste auch dem Israeliten verboten ist, die Festfreude eines jungen Ehepaares aber keine rechte ist, ohne Musik; umsomehr nun hier, da ja dem Israeliten selbst das Musiciren nicht verboten ist, nur aus einer anderweitigen Besorgniß, diese aber findet bei der Beauftragung an einen Nichtjuden gar nicht Statt. Ja, wie ein anderer Lehrer, Mordochar

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