Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 1 (1862)
- Issue
- 2 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 91 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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II. Die Orgel. 91 Erstarken eines wissenschaftlichen Sinnes ist die Schätzung von Musik und Gesang eine andere geworden, die philosophischen Nabbinen behandeln die Musik mit vollem Nachdrucke als eine der anzucignendcn Künste, und es wäre thöricht, in unfern Tagen erst deren Vertheidigung übernehmen zu wollen. Die Zeiten drückender Nott), welche solche trübe Anschauungen erzeugen und aufrecht erhalten konnten, sind, Gottlob, vorüber; wir sind eine nach Erhebung ringende, nicht aber eine niedergebeugte und sich selbst beugende Religionsgemeinschaft. Die Gemara hatte nämlich nicht etwa Gesang und Musik beim Gottesdienste allein im Auge, sie spricht vielmehr im Gegentheile gerade von diesem gar nicht, ihr Ausspruch beschränkt sich nur auf Gelage, wie cs in der Stelle Sotah 48 a ausdrücklich beißt: Von der Zeit an, da das Synedrium aufhörte, hörte Gesang bei Gelagen auf. Die Gemara hatte mit ihrem Ausspruche blos auf Musik und Gesang gezielt beim Weine, auf eine Fröhlichkeit, die sie namentlich unter traurigen Zeitumständcn als frivol betrachtete, nimmermehr aber auf eine Anwendung derselben bei feierlichen Veranlassungen, die dadurch gehoben werden sollen. Sie stellt Gesang der Musik gleich; wann aber wäre Gesang aus der Synagoge verbannt gewesen? Steifen sich ja oft die Männer, welche die uns jetzt beschäftigenden Antipathieen hegen, auf gewisse Synagogal-Melodieen, weil sie ihnen ein urweltliches Alter beilegen! In der That erklären die nachthalmud. Nabbinen alsbald den Ausspruch der Gemara in dieser Beschränkung. Hat Gaon (Ende des zehnten Jahrh.) bemerkt ausdrücklich (wie seine Worte der Gesctzeslehrer Alfasi anführt), es könne sich hier blos handeln von Liebes- oder Frenndschaftsliedern, aber Loblieder auf Gott würden überall, im Hochzcitshansc und bei sonstigen festlichen Gelagen unter Gesang und Musik angestimmt; Dies nimmt Maimonides in seinen Codex auf (Thaanioth c. 5 § 14), ebenso Jacob ben Ascher in Tur Orach Chajim c. 560 und Joseph Caro nebst Jsserles in Schulchan Aruch das. 8 3. Daß nun gar Musik und Gesang beim Gottesdienste gestattet seien, daran zu zweifeln kam Niemand in den Sinn. Als daher im Jahre 1605 Salomo Nossi vierstimmige Synagogal-Melodieen herausgab und sie in die Synagoge von Venedig eingeführt wurden, da fand sich zwar auch ein Vertreter einer solchen turbulenten Orthodoxie, der dagegen Widerspruch erhob, weil ein feierlicher geordneter Gesang ihm irreligiös erschien; allein er wurde von dem dortigen Nabbinate, einem