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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1863-01-01 · 1 (1863) · p. Seite 24

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
2 (1863)
Issue
1 (1863)
Date
1863-01-01
Page
Seite 24 (sequence 27)
Language
German
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24 11. Sadducäer und Pharisäer. sagt: Haben wir nur in dieser Beziehung über die Pharisäer zu klagen, behaupten sic ja auch, die Gebeine Jochanan des Hohen- Priesters seien unrein, hingegen die eines Esels rein. Dieser Vorwurf traf allerdings die Sadducäer gleichfalls nicht, denn nach ihnen sind wirklich die Gebeine eines Esels verunreinigend. Aber in dieser ironischen Uebertreibung sollte auch zugleich die pharisäische Widerlegung des Vorwurfs liegen, indem nämlich gerade ein geachteter Gegenstand auch leichter verunreinige, während einem werthlosen diese Kraft nicht beigemessen werde 5). Eine zweite verkannte Debatte beruht auf derselben Differenz. Wie nämlich bemerkt, kann die Haut sowohl vom Aase reiner als auch von unreinen Thieren nach den Pharisäern zu Pergament bearbeitet und kann darauf geschrieben werden; dennoch machen sie bei heiligen Schriften eine Beschränkung dahin, daß zwar Pergament, das von der Haut eines Aases reiner Thiere bearbeitet ist, dazu verwendet werden kann, nicht aber solches, das von der Haut eines unreinen Thieres herrührt. Gegen diese Jnconsequenz protcstiren die Sadducäer, die nur Pergament, welches von der Haut eines rite geschlachteten Thieres herrührt, zum Gebrauche gestatten. Das nun ist die Veranlassung zu der Discussion, welche zwischen einem B06thusen und dem Josua Ha-Garßi stattfand, wie Schabbath 1083. berichtet, und von dem Boethuscn mit einem spöttischen xaXoog ״Herrlich!" beendigt wird. Eine dritte bedeutsame Differenz, welche ״Urschrift" S. 147 f. als blos zweifelhaft hingestellt und in ihrer tieferen Begründung nicht erkannt ist, ist die über IN!!, künstliche, ideelle Ortsverbindüngen für den Sabbath, worüber jedoch he-Chaluz S. 15 ff. genügend gesprochen ist. Die Strenge der Sabbathfeier hatte sich nämlich, nach Anleitung von 2. Mos. 16, 29 und Jer. 17, 21 ff. vgl. Neh. 13, 15 ff., dahin verschärft, daß man über eine gewisse, zum Stadtgebiete gehörige Wegstrecke hinaus am Sabbathe zu gehen für unerlaubt hielt, aus einer Privatwohnung Ln die andere etwas hinzutragen als Sabbathentweihung betrachtete u. dgl. Nun gehörte es aber gerade zum Wesen des alten, mit bevorzugter religiöser Weihe versehenen Patriziats, Hetärieen, Genossenschaften, IIN, zu bilden. 6) Die Fortsetzung dieser Discussion in der Mifchnah ist späterer Zusatz und verkennt den Standpunkt der Sadducäer.

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