Mannheim
Compact Memory

Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1862-01-01 · 1 (1862) · p. Seite 38

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
1 (1862)
Issue
1 (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 38 (sequence 41)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2420973-2420974-2420975--0043-2421116
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

38 111. Die Levirats-Ehe. Freund des Mannes", was wohl genauer heißen muß: auf den nachsten Anverwandten. Diese Go6l-Ehe, welche bei Samaritanern und Karaern als verpflichtend galt und ganz an die Stelle des Jibbum trat, fand merkwürdigerweise innerhalb des Pharisäismus gar keinen Raum; die Mischung der Stämme war längst eingetreten, und der Pharisäismus gab dem Leben nach und hielt nicht starr am Buchstaben. Nach Einigen war es selbst bei den Töchtern Zetofchad's bloß ein guter Rath, nach Anderen zwar bei ihnen als Pflicht verkündet, weil die Erbtheilung des Landes noch nicht vollzogen war, später aber sei keine solche Verpflichtung mehr vorhanden gewesen, das Stammgut nicht durch Vcrheirathung in einen andern Stamm zu entfremden (Baba bathra 1209,); beide Annahmen widerstreiten dem natürlichen Wortsinne. Wieder Andere glauben, bei der (Richter, Ende) erzähltcn Begebenheit, man habe den Benjaminiten gestattet, sich Jungsrauen aus anderen Stämmen beim Festtage zu Frauen zu erbeuten, sei diese Erlaubniß ausgesprochen und der Tag deshalb sogar zum Festtage eingesetzt worden (jerus. und babyl. Thaanioth, Ende). Das sind gesuchte Erklärungen, die den Widerspruch des Lebensbrauchcs mit der biblischen Vorschrift verdecken sollen. Während man das pentatcuchische Gesetz so umdeutete, suchte inan sich auch mit der Er- Zahlung von der Goel-Ehe in Ruth auseinanderzusetzen. Dort wird cs als ganz entschiedene Pflicht ausgesprochen, daß der nächste Verwandte das Weib mit dem Erbgute zu erwerben habe, das ומאת (4, 5) ist, wie bereits Herr Or. I. Levi (Ozar nechmad!II. S. 174 f. Anm.) bemerkt, ת את) zu lesen, wie V. 10; allein dieser Erwerb der Frau als Verwandter, d. h. die Goel-Ehe, war aus dem Leben geschwunden, und man wollte sie auch aus der Erzählung der Vergangcnheit beseitigen und corrigirte in ומאת *). — Der Jibbum aber trat im Rabbinismus immer mehr zurück und ist seinem beschimpfenden Stellvertreter, der Chalizah, ganz und gar gewichen. Der tiefe Familiensinn hat im Judenthum Bedeutendes erzeugt, sein mit zeitlichen Verhältnissen verbundener Ausdruck war in Juda und Joseph auch Jibbum und Go6l-Ehe; aber die Verhältnisse haben sich geändert, beide Arten der Verwandtschaftsehe hörten auf, ein angemessener Ausdruck pietätsvollen Familiensinnes zu sein, sie sind gänzlich geschwunden trotz dem deutlichen Schriftworte, nur der we- *) Ausführlicheres darüber vgl. Zeitschr. d. DMG. XIV. S. 743 f.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.