Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 1 (1862)
- Issue
- 1 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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Ul. Die Levirats-Ehe. 37 Frau, aber bevor er mit ihr ehelichen Umgang gepflogen, mußte das eigentliche Jibbum-Verfahren ganz außer Brauch kommen lassen, und die Govl-Ehe trat auch bei ihnen in den Vordergrund und galt als Jibbum. Daher finden wir auch, daß Abu-Said, der arabischsamaritauische Uebersetzer vom Anfänge des 12tc11 Jahrhunderts, ההלצה nicht mit dem älteren Uebersetzer wiedergiebt: die außerhalb Befindliche, sondern: nach Außens, und der samaritauische Schrifterkla'rer Ibrahim an ö dem Stamme Iakub bemerkt zu i Mos. 38, 8: ״In jener Zeit war es dem Bruder erlaubt, das Weib seines Bruders zu ehelichen, ebenso wie ein Mann zwei Schwestern heirathen durste; wenn demnach ein Manu kinderlos verstarb, war dessen Bruder verpflichtet die Wittwe zu heiratheu, um dem Verstorbeuen einen Samen zu errichten. Allein als dann das Gesetz gegeben, dem Bruder das Weib seines Bruders verboten wurde, da trat die Heirath unter Geschwisterkindern ein, und es überkam, wenn ein Manu kinderlos starb, der Sohn von dessen Vatersbruder die Verpflichtung, die Wittwe zu heirathen. So finden wir es bei den Töchtern Zelofchad's. EE? aber heißt: die auf ihm ruhende Pflicht zur Ehe vollziehen, wie EE^_ ein Mann, auf dem diese Pflicht ruht. Frühere Erklärer haben die Stelle mißverstanden, wie ich Dies in besonderer Abhandlung an seinem Orte erklären werde""). Ebenso berichtet P et ermann (Reisen I. S. 279) von den Samaritanern: ״Was die Levirats-Ehe anbelangt, so beziehen fie diese nicht auf die leiblichen Brüder des Verstorbenen, sondern auf den vertrautesten *) wie ich in der Berliner Handschrift gefunden **) Cod. Berol.: o'u> 14S L#J15 od.3> ^«.גג öjj. 00 י־L0 ^13 aUj ,J. US . # 1A.3-1 * **).*.ע j-jJLj v_X.‘i^ U.aj! V*״o cdui Lg״h^3c׳ v^ä3LÄaw.J L.A.O L4L21.״«a 1£^a<a5 0^» J.I*j S.1!) L£i| Leider ist der Comm. zu den drei letzten Büchern des Pent. nicht zugänglich.