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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1862-01-01 · 1 (1862) · p. Seite 36

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
1 (1862)
Issue
1 (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 36 (sequence 39)
Language
German
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36 in. Die Levirats-Ehe. Kreisen vorhanden: Jibbum für Arußah, Goel-Ehc für Neshuah. Wie jedoch innerhalb des Pharisäismus der Jibbun! der erst in zweitcr Linie geltenden Chalizah factisch weichen mußte, wenn er auch theoretisch blieb: so mußte auch bei Karäern und Samaritanern der Jibbum, der nun einmal aus dem Leben geschwunden war und daher als Blutschande betrachtet wurde, der Go6l-Ehe weichen, aber nach Art dieser Secten, denen eine factische Aenderung als unstatthaft erschien, wenn sie nicht auch zugleich theoretisch als vollkommen dem Bibelworte entsprechend begründet wurde, wurde die Goel-Ehe als der allein von der Bibel verlangte Jibbum betrachtet und das Gesetz danach gedeutet. Nb-, sagte man, bedeutet hier nicht Bruder, sondern naher Verwandter, der cs aber nicht in dem Grade ist, daß ihm die Ehe mit der Wittwe verboten sei; also auch die Arußah wird nicht von dem Bruder, sondern von einem nahen Anverwandten des kinderlos Verstorbenen geehelicht. Diese Ansicht finden wir bald bei den Karäern entschieden durchgedruugcn, und die Annahme, daß Jibbum irgendwie (selbst bei Arußah) durch den überlebenden Bruder vollzogen werde, mit aller Hartnäckigkeit bekämpft"). Wenn sie nun die Gesetzesstelle dadurch umdeutcten, daß sie aus dem ״Bruder" einen ״nahen Vcrwandten" machten: so ging Dies bei der Erzählung von Juda's Söhnen nicht an. Onan war der leibliche Bruder Er's und vollzog an dessen Wittwe den Jibbum, und dasselbe wurde von Schelah, dem jüngeren Bruder, erwartet; wie verträgt sich Dies mit der Behauptung, daß die Frau des Bruders, und sei selbst mit ihr noch nicht der eheliche Umgang gepflogen worden, dem überlebenden Bruder durchaus untersagt sei? Dieses Verbot, erwidern die Karäcr, ist ein sinaitisches und ward vor der Gesetzgebung nicht beachtet, gerade so wie Jakob zwei Schwestern und Amram seine Muhme geheirathct, demnach konnte Jibbum unter leiblichen Brüdern stattsinden; mit dem Verbote der Brudersfrau ward auch Jibbum umgestaltet""). Dieselben Ansichten finden wir nun vollständig auch bei den Sa maritanern der jüngeren Zeit, und ich glaube kaum, daß dieselben es erst von den Karäern angenommen hätten. Die Seltenheit des Falles, daß ein Mann stirbt nach der feierlichen Antrauung seiner *) Zeseth ben 'Ali (Mitte des!0. Zahrh.) bei Pinsker in Lickute S. 67, Zuda b. Eliah Hadassi (1149) in Eschkhol Ha-Khofer § 322 ff. f. 118 c. ff., Aaron b. Joseoh (1294) in Mibchar z. St., vgl. auch Aden Esia das., Eliah Baschiatschi (1497) a. a. O. u. A. **) Hadassi, Aaron und Eliah an den a. O.

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