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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1862-01-01 · 1 (1862) · p. Seite 35

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
1 (1862)
Issue
1 (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 35 (sequence 38)
Language
German
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ui. Die Levirats-Ehe. 35 auf die blos angetraute Frau, ארוסה, beschranken, sie aber nicht bei der, mit welcher ehelicher Umgang gepflogen worden, gestatten"). Mit dem Auftreten des Karä'ismns begegnen wir jedoch noch einer andern Auffassung des Levirats-Gesetzes, von der wir bis dahin, soweit unsere freilich sehr ungenügenden Quellen reichen, Nichts ersahreu, die aber doch nicht erst damals anfgekommen zu sein scheint, sondern wohl gleichfalls der alten Zeit in diesen Kreisen angehört. Benjamin nämlich halt zwar, wie gesagt, fest, daß nur die Angetraute, nicht aber die Frau, mit der von dem Verstorbenen auch der eheliche Umgang gepflogen worden, der Levirats-Ehe unterliegt; allein auch für diese hat er eine andere verpflichtende Bestimmung. ״Wenn die Frau, sagt er nämlich, ihrem Manne bereits zum ehelichen Umgänge gedient und er dann kinderlos gestorben ist, so ist sie ihrem Schwager für immer untersagt, doch Jemand ans der Familie soll sie als Goel ehelichen, um den Namen des Todten ans seinem Erbe zu erhalten, wie wir dies im Buche der Gesetze erklärt haben"* **)). Also neben der Levirats-Ehe, welcher die ״Arußah" des kinderlos Verstorbenen unterliegt, giebt es für dessen ״Neshuah" noch eine Goel-Ehe durch einen nahen Anverwandten. Darin erkennen wir die in der Erzählung von den Töchtern Zelofchad's, die die Söhne ihrer Oheime heiratheten, für den Stamm Joseph festgestellte Anordnung; daß diese unter den Samaritanern, welche ihren Zusammenhang mit Joseph stark betonen, neben der Levirats-Ehe der Arußah festgehalten worden, ist höchst wahrscheinlich, und für die Karäer lag in dem Vorgänge bei Ruth, die erst einem näheren Goel, dann nach dessen Weigerung dem nach ihm Nächsten, Boas, anheimfiel, eine weitere Bestätigung für die Gültigkcit dieser Vorschrift. So war denn ein doppeltes Gesetz in diesen *) Die Stellen aus Eliahu Baschjatschi's Addereth Eliahu (Seder Naschim c. 5 f. 939.) und Joseph Salomo's Supercommentar, Lirath Kheßef, zu Aaron's b. Joseph Mibchar (Abschnitt כי תצא N. 183 f. 22 a), sowie den Nachweis, daß Benjamin selbst Dies ausdrücklich in seinem Buche Ha- Dinim ausgeführt hat, die Stelle aber von Abschreibern und im Drucke (Masheth Binjamin Ende f. 6d) — weil die späteren Karäer damit nicht mehr übereinstimmten — verstümmelt worden, habe ich genügend in He- Chaluz VI. S. 20 f. gegeben, und verweise ich den Forscher darauf. **) Benjamin a. a. O.: ואם נבעלה לבעלה ומת בלא בלא בנים אסורה ליבמה לעולם, א, מן המשפחה יגאלנה להקים שם המת על נחלתו כמו שפתרנו במצות. Daß wir dieses Sefer Ha-Mzwoth Benjamins nicht besitzen, ist ein empfindlicher Verlust. 3*

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