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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1862-01-01 · 1 (1862) · p. Seite 33

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
1 (1862)
Issue
1 (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 33 (sequence 36)
Language
German
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111. Die Levirats-Ehe. 33 lassen suchen, deutet Dies die Mischnah (a. a. O. 12, 6) dahin, man gebe ihm einen angemessenen Rath (משיאי[ לו עצה ההוגנת לו) und Sifre z. St. (angeführt jerns. Gern. a. a. O. und babyl. Jebamoth 448. und iOlb) fuhrt Dies weiter aus, daß, wenn ihr beiderseitiges Alter zu sehr von einander abweiche und er dennoch die Ehe cingchen wolle, man ihm die Unzuträglichkeit einer solchen vorstelle und ihn davon abmahnc; noch weiter geht die jernsalcmische Gemara, indem sie erklärt (zur angcf. Mischnah), daß auch bei der Weigerung der Frau, in die Ehe einzugehen, dieselbe unterbleiben und die Chalizah an ihre Stelle treten müsse, ja daß selbst bei Beider Einwilligung zur Ehe dennoch das Gericht die Unterlassung derselben verhängen könne, ja solle*). Die Mischnah Bekhoroth 1, 7 spricht die innerste Triebfeder dieser Umgestaltung mit klarem Bewußtsein aus: ״Das Gebot die Levirats-Ehe zu vollziehen geht dem, den Ehalizah-Aet vorzunehmen, vor; doch war Dies blos ehedem, als man die Levirats-Ehe mit frommem Sinne ausführte, mmmehr da es nicht in diesem Sinne geschieht, gilt vielmehr der Grundsatz: das Gebot den Chalizah-Act zu vollziehen geht dem der Vollziehung der Levirats-Ehe vor". Aehnlicher Art ist die Aeußeruug Abba Saul's in der Baraitha (Jebamoth 39b und 109a), daß wer mit seiner Schwägerin die Levirats-Ehe eingeht, weil sie ihm gefällt oder überhaupt weil er den ehelichen Umgang gern pflegt oder aus anderen Rücksichten, so sei Dies als ob er Blutschande *) הוא רוצה והיא אינה רוצה שומעין לה, היא רוצה והוא אינו רוצה שומעין לו, כללו של דבר כל המעכב שומעין לו, היו שניהן רוצץ אתא עובדא קומי רבי יוסי אמר אפיק לבר. Daß Joße in diesem Falle trotz beiderseitiger Einwilligung zur Levirats-Ehe dennoch eigenmächtig verfügte, der Schwager solle die Frau freigcben durch den Act der Chalizah, fassen die Erklärer dahin auf, daß ihm eben die Ehe wegen der Altersverschiedenheit als unpassend erschienen sei; die Gemara sagt davon Nichts, und es scheint der Wortlaut eher dafür zu sprechen, daß Joße überhaupt die Levirats-Ehe durch die Chalizah vertreten wissen wollte. Aber selbst nach der Auffassung der Erklärer bleibt es noch immer ein gewaltiger Eingriff in daß Gesetz, wenn das Gericht trotz beiderseitiger Einwilligung und ohne daß ein sonftiges gesetzliches Hinderniß im Wege steht, blos aus Nützlichkeitsgründen die Levirats-Ehe untersagt, und beweist dieses wie die andere Bestimmung, daß der Einspruch der Frau dieselbe Kraft habe wie die Weigerung des Mannes, daß man überhaupt die Levirats-Ehe möglichst beseitigen und, um sich mit dem Buchstaben des Gesetzes abzusinden, die Chalizah an ihre Stelle treten lassen wollte. VirUUjahlschrist. I. 1. 3

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