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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1862-01-01 · 1 (1862) · p. Seite 32

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
1 (1862)
Issue
1 (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 32 (sequence 35)
Language
German
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32 ui. Die Levirats-Ehe. außer bei den alten Samaritanern auch sonst noch im alten Judenthum die Auffassung verbreitet war, die Levirats-Ehe müsse auf die blos Angetrante, ארוסה, beschränkt werden, dürfe bei der auch faktisch Verehelichten, נשואה, nicht statthaben. Doch konnte dieselbe nicht die herrschende werden, sie mußte vielmehr dem Uebergcwicht des Pharisäismus weichen. Dieser verfuhr mit dem Gesetze über die Levirats-Ehe ganz wie mit anderen, die ihre Wurzel im Volksleben cingebüßt hatten, oder gar mit demselben in Widerspruch traten; er ließ sie als vollberechtigt bestehen, aber er suchte sie immer mehr durch allerhand Mittel zu erleichtern, er brach ihnen die Spitze ab. Bei dem Gesetze zur Levirats-Verpflichtung bot ihm die Art, wie das Deuteronomium es verkündet, eine Handhabe dar, und er benützte dieselbe reichlich. Das Gesetz stellt nämlich für den Fall, daß der Schwager sich weigert, die Ehe mit der Hinterbliebenen Wittwe cinzugehen, ein Verfahren fest, wodurch derselbe sowohl die Frau selbst als auch das hinterlasseue Erbe freigiebt, und zwar geschieht Dies, indem die Wittwe dem Schwager bcn Schuh auszicht und ihn zugleich durch Wort und That öffentlich wegen seines Mangels an Pietät beschimpft; dieses Ausziehen des Schuhes wird auch gegen den näheren Verwandten von Nuth's verstorbenem Manne vollzogen, als derselbe sich weigert, Ruth zu hcirathen und seine Rechte auf Boas überträgt, und wird diese Procedur als ehemals in Israel bei allen Uebertragungen üblich bezeichnet. Es giebt demnach einen Weg die Levirats-Ehe zu umgehen; das Gesetz umgiebt ihn zwar mit Zeichen der Verwerflichkeit, dem Pharisäismus aber genügt, daß er rechtlich gültig ist, er entkleidet ihn seines Schimpfes und stellt ganz einfach die Wahl zwischen der Levirats-Ehe und der Befreiung, der ״Chalizah", in die Hand des Schwagers und stellt allmälig diese immer mehr in den Vordergrund. Die Levirats-Ehe hat theoretisch ihre volle Geltung behalten, praktisch ist sic jedoch mehr und mehr der Chalizah gewichen. Der Pharisäismus verbietet für gewisse Fälle geradezu die Levirats-Ehe, während er für dieselben die Chalizah anordnet (Mischnah Jcbamoth 2, 1. 2. 3. u. s. w.), entgegen dem Wortlaute des biblischen Gesetzes, wonach die Chalizah nur eintreteu kann, wenn überhaupt eine Levirats-Ehe möglich ist, aber vom Schwager verweigert wird. Während das Gesetz bei der Weigerung des Schwagers vorschreibt, daß ״ihn die Acltestcn seiner Stadt rufen lassen und ihm zuredcn", d. h. doch nichts Anderes als ihn zur Vollziehung seiner Pietätspflicht, zur Eingehung der Ehe zu veran-

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