Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 1 (1862)
- Issue
- 1 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 13 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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II. Der 11. März 1862. 13 geistige Beweglichkeit, aber man wollte ihr die Ziele vorschreiben und sie mit allen Mitteln nach einer bestimmten Richtung hinlenken. Diese Richtung war die mittelalterliche Christlichkeit. Innerhalb dieser hatte das Jndenthum gar keinen Raum; es sollte in mittelalterlicher Weise, zwar unabhängig, aber auch ganz einflußlos nebenhergehen, ein jedes Jneinandergreifen sollte verhindert werden. Man beabsichtigte den Juden eingelebte Pflichten zu erlassen, so daß ihre Losgetrennthcit vom Staatsleben um so entschiedener sich darstelle, ebenso eingclcbte Rechte ohne Weiteres zu entziehen; man wollte die Juden von der Kriegspfticht befreien und sie dafür mit einer Kriegssteuer belegen, ihnen das Recht als Stadtverordnete, deren jeder der Vertreter der gesammten Bürgerschaft ist, entziehen und den „Judenschaften" eines jeden Ortes das Recht verleihen, nach Verhältniß ihrer Seelenzahl bei den Stadtverordneten vertreten zu sein. „Judenschaften" zu organisiren, war das Ideal dieser mittelalterlichen Romantik, — geschlossene und abgeschlossene jüdische Körperschaften, die, soweit thuulich, durch sich verwaltet werden, aber nicht den entferntesten Antheil an der Verwaltung irgend eines Staatsiustituts haben dürften, sämmtliche Staatsinstitute sollten mit dem strengsten christlichen Charakter bekleidet sein. Daher reifte denn auch endlich der Gedanke eines neuen „Judengesetzes" in diesem Sinne, das reich war an lieblichen Passionsblumen. Glücklicher Weise war die Thatkraft in dieser, wenn auch tonangebenden Richtung minder energisch als der Witte heftig. Hatte ferner die frühere Maxime möglichst ruhigen Belassens auch die Bevölkerung eingeschläfert, so hatte nun die unruhige Bewegung auch den Geist des Volkes angefacht, und die Bahn, welche er nun betrat, war die zeitgemäßer Entwickelung, nicht die mittelalterlicher Restaurationsgelüste; auch die Juden selbst erwachten aus ihrer Lethargie und thaten Schritte, das Unheil von sich abzuwenden. Das Resultat dieser einander entgegenstrcbenden Kräfte war ein unsicheres Schwanken, das principielle Rückschritte vermied, an Kleinem sich probirte, aber die Erstarkung des Volksgeistes eher förderte als hemmte. Es kam ein „Judengesetz" zu Stande, in dem jedoch selbst der Name der „Juden-- schaften" dem der „Synagogengemeinden" weichen mußte, womit an die Stelle der politischen jüdischen Corporationen berechtigte religiöse traten, das den Grundfehler einer gesonderten Gesetzgebung kür die Juden an der Stirne trug, aber dennoch diesem Principe nicht strenge Folge zu geben wagte. Die principielle Abweichung von dem Buch-