Central-Anzeiger für jüdische Litteratur
- Journal
- Central-Anzeiger für jüdische Litteratur
- Volume
- 1 (1890)
- Issue
- Heft 5-6 (September 1890)
- Date
- 1890-09-01
- Page
- Seite 102 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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102 ביש נוחלין (s• Bab• Bat• 119 b. vgl., Sifre, 133 u. Parallest.). Nach diesem Hinweise ist כאמתה an dieser Stelle als ein Euphemismus, der die entgegengesetzte Bedeutung des Wortes verhüllt, aufzufassen. . . •מאן אמתה scheint eine aus unseren Texten schon frühzeitig ausgeschiedene talmudische Glosse gewesen zu sein, die Meiri ohne Weiteres dem p. T. zutheilt. — Dass der in Hai. ged. Ed. Yen. 27 d erwähnte Gaon Mare mit dem in R. G. Ed. Lyk 45, 9 genannten (s. Jahrbuch 2 S. 54, 55) identisch ist, ist möglich, obzwar auch Mare b. Meschareschaja (Gaon v. Sura 773—777) gemeint sein kann-, in jedem Falle ist Abba Mare b. Zadok (Weiss, Gesch. d. Tr ad. 4. p. 43 A. 2) ein anderer. Ueber Resp. 9 Ed. Cassel No. 86 (p. 25 A.) s. Jahrb. 4 S. 184, vgl. Mord. Bab. Mez. 11 u. Mose Minz Resp 11. Am Schlüsse (p. 29 b. Z. 2 v. u.l fehlen vor כ״ש die Worte לעני[ ממונא• Von den Erklärungen ist תלרמיון Chananel bekanntes. Bet Talmud, 5 S. 145, Aruch 8 תך). Resp. Ch. gen. 137 (27 A.), verkürzt in Resp. Mant 274. Auch hier kömmt der Ausdruck הם הכין (s. B. A. S....) vor, den nachweislich zuerst der Gaon Chaninai (s. Hai. ged. Ed. Ven. 138a Z. 6 v. ungebraucht. Zu notieren ist nach לכן נמי הם הכי• (Is. Giat. Hai. II. 109 a Z. 3 v. u.). Das. No. 146 ist mit Sch. Tesch 139 nicht identisch, s.Nachmani Bannrecht in Kolbo Ed. Lemb. 111 d u. 112 b (Ch. G. das. aus □תשובת ראשוני N0.154 ist nach ed. Mant. N1*. 20 zu ergänzen). Ueber Ed. Lyk 45 No. 36 s. Jahrbuch 9 S. 117 in No. 38 1. שנפשו חלתה (vgl• Jahrb.). Zu Ed. L. No. 45, 42 vgl. das Responsum Hai’s in בית נבלת H• P• 46 (wo zweimal לשמה fושבא ־•)•*) Zu lb. p. 42 No. 8 s. Jahrb. 5 S. 159 (wo Z. 13 v. u. 1. 8 f. v.) Für die, in Ed. Hark. No. 5 behandelte (s. p. 36 A.) wurde Jahrb. 9 S. 114 eine Erklärung versucht, die jedoch, da ein Rechnungsirrtum stattgefunden hat, zurückgenommen werden muss. Es scheint der Boraita (Kid. 30 a) die Annahme zu Grunde zu liegen, dass die Bibel sich in drei Gruppen von Büchern eintheilen lasse, von denen jede eine Anzahl von mehr als 8800 Versen in der Weise in sich fasst, dass die Differenz sich auf je 8 beziffert. Wir erhalten nun nach der mas. Zählung Pent. Sam. u. Kön. 8885 Y.; Psalmen (mit verdoppelter massor. Zahl), Sprüche, Job, Kohelet, Ezechiel u. Daniel 8891 Y.; die übrigen Bücher mit verdoppelter massor. Zahl für die 12 Proph. 8900. Die Angaben der Boraita sind wohl mit der ausdrücklichen Voraussetzung, dass für diesen Zweck die doppelte Versanzahl des Psalmbuchs und der Dodekapropheten anzunehmen sei, gemacht worden. Die Angaben der Boraita über das Verhältniss der letzteren beiden Gruppen zu der des Pentateuchs wäre demnach nur umzustellen, um als fast völlig genau erkannt zu werden; und könnte dieselbe ursprünglich gelautet haben: המשת אלפים ושמונה מאות פסוקים היו פסיקי ספרי תורה [שמואל ומלכים] (oder ושמונים ושמונה (וחמשה *) Nach Jud. 15, 20 u. 16,31 wurde angenommen, dass Simson wohl nur zwanzig Jahre Richter war, aber der Schrecken seines Namens nach seinem Tode noch zwanzig Jahre die Philister in Schach hielt (vgl. zu Sohar Num. p. 14,10, Jalk II 71, Kimchi zu Jud. 16,31). Demnach könnte שנים עשרים שנה (s Jalk.) im Sinne der Haggada bedeuten: zweimal zwanzig Jahre.