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Central-Anzeiger für jüdische Litteratur · 1890-07-01 · Heft 4 (Juli 1890) · p. Seite 94

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Journal
Central-Anzeiger für jüdische Litteratur
Volume
1 (1890)
Issue
Heft 4 (Juli 1890)
Date
1890-07-01
Page
Seite 94 (sequence 22)
Language
German
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94 gebenen” zu nennen. Dass Ukba, wie aus seiner Anklage (das.) zu ersehen ist, einen Bruder hatte, erscheint nach dem Berichte des S. 0. s. über seine posthume Geburt etwas befremdlich, esistindess möglich, dass seine Mutter noch einen Sohn aus zweiter Ehe hatte, den er desshalb seinen Bruder nennt (für יירמ*ה welcher Name in der Exilarchenfamilie nicht vorkommt, ist vielleicht נחמיה zu lesen). Mar Ukba hatte eine wahrscheinlich zur Umgebung des Exilarchen gehörende Gegenpartei, die ihm hart zusetzte (Git. 7 a) und die unschädlich zu machen ihm vermöge des Ansehens, das er bei der Regierung hatte, ihm ein Leichtes gewesen wäre (das.). Wie der Verf. (S. 8) richtig bemerkt, stand Ukba in keiner Beziehung zu seinem gelehrten Zeitgenossen Rab, währenddem dieser mit U’s. Gegner, Geneba, Beziehungen unterhielt (s. die bei Heilprin 8w גניבא citirten Stellen). Rab, dem von dem Exilarchen das Amt eines Marktmeisters übertragen wurde, hatte einst dessen Ungunst auf sich geladen (b. Bat. 91 j. B. b. 5, 5 vgl. Bet Talmud, 5, 146 ff), scheint aber später doch zur Partei desselben gehört zu haben. Die Stellung Mar Ukba’s blieb stets nur die eines Gesetzeslehrers und es kann weiter nicht auffallen, dass er als solcher die Anfrage eines Exilarchen beantwortet (j. Meg. 4, 2 deutlicher als b. Git. 7 a). Was von Exilarchen aus seiner Zeit erzählt wird, bezieht sich überhaupt nicht auf ihn. Von Mar Ukba’s persönlichen Verhältnissen ist noch zu erwähnen, dass er eine zweite Ehe einging (Ketub. 60 b.), die Brüder seiner (ersten?) Frau werden Synh. 28 b. 29a (vgl. M. k. 20b) erwähnt. S. 84 A. 1 Die vorgeschlagenen Versetzungen finden durch die Handschrift mehr ihre Bestätigung. Gerade an der Stelle, an der die Notiz über Bar Nazar sich findet, ist der Text corrumpirt und Kickenhaft, daher sie nur als schwacher Stützpunkt für die Functionszeit Huna’s II. gelten kann. S. 84 A. 3 R. Huna wird öfter von dem zeitgenössischen Exilarchen befragt vgl. Jeliani. 61a, Frankel Einl. in d. j. Talmud 124 a. Nach j. Sab.6, 1 gestattete er der Frau des Exilarchen, am Sabbat ihre Kopfhaube mit einem goldenen Bande zu schmücken S. 85 A. 2 Vgl. auch Chul. 46 a לואי ©למסא יאתא לפומבדיתא♦»* S. 87 A. 2 Der Exilarch, der mit R. Huna verkehrte, war ein gesetzeskundiger Mann und dürfte kaum mit dem Bab. Kam. 56bPesach. 76 b erwähnten Träger dieser Würde identisch sein. War ersterer Huna II, dann war letzter wahrscheinlich sein Vorgänger Natan. S. 89 A. Die Worte ואחסינו מלמתא פרסאי lassen keine andere Auffassung zu, als dass die Perser die Herrschaft erlangten

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