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Central-Anzeiger für jüdische Litteratur · 1890-05-01 · Heft 3 (Mai 1890) · p. Seite 69

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Journal
Central-Anzeiger für jüdische Litteratur
Volume
1 (1890)
Issue
Heft 3 (Mai 1890)
Date
1890-05-01
Page
Seite 69 (sequence 21)
Language
German
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69 beschränkt wurde (lll,a.) und vollends nach seiner Besiegung durch Hyrcan (109) hatte Judäa mit syrischen Herrschern nichts mehr zu thun. Von da an beginnt daher nach R. Jose die Ausbreitung der Römerherrschaft, d. i. ihr Einfluss auf die judäischen Staatsverhältnisse, die eine Periode von 180 Jahren umfasst (109a—70 p. s. Sab. 15 a und Parallelst.) S. 17 A. 1. Der Ausdruck (i״n״DT nach Meg. 22a zu erklären, wo ¬ודבר עלי (nach der richtigen Erklärung Meiris z. St.) so viel sagen will, als ״Rah hat den Samuel als einen höher als er Stehenden anerkannt.״ In diesem Sinne bedeutet auch אדכריה (Ar. SY. אביי) ,,er hat ihn führen lassen“ ,dasselbe wird in S. 0. s. durch דברוהז ausgedrückt. (Die Weisen haben dem Exilarchen die officiellen Ehren erwiesen d. h. sie haben ihn anerkannt). Wenn bei Schealtiel zu diesem Ausdrucke noch hinzugefügt wird, so geschieht dies im Sinne der Tradition, nach welcher damals in Babylonien ein מgrosses Synhedrium“ bestand, welches dem Sohne des Jojachin die Nachfolge zuerkannte (vgl. Levit. r. c. 29 u. Jahrb. 3 S. 18 A. 43). Nach Rapoport (Cohen-Zedek Or Thora p. 139) bedeutet □ל^מי Weisen haben ihn geleitet“, weil nämlich die Exilarchen zu wenig Gesetzeskenntnis besassen, um selbständige Entscheidungen treffen zu können. S. 20 A. 4. Josua b. Saraf wird auch im Buche Serubabel in folgender stelle erwähnt מנחם בן עמיאל יבוא בחדש ניסן בתאום בארבע עשר בו ויבוא ויעמוד על בקעת ארבאל אשר ליהושע בץ שרף (s. Grätz in Frankels Mtssckr. 1860 S. 63), doch fehlt hier das Epitheten!הבה♦ Wenn lezteres richtig ist, so könnte שרף aus שירך (Josippon c. 15) corrumpirt und Jesus b. Sirach gemeint sein, der auch für einen Priester gehalten wurde (vgl. Heilprin S. ha. Dor. Ed. Maskileison I p. 138 11. Eichhorn, Einl. in die Apokryphen S. 29). S. 20—22. Die Historicität der in S. 01. s. vor Huna I. (s. Jahrb. II S. 93) genannten Exilarchen nachweisen zu wollen, ist vergebliche Mühe. Wie Akub und Jochanam (s. 1 Ch. 3. 24) sind auch Sehaphat (das. 22) und Anan (das. 24 in Pesch. dieser davidischen Genealogie entlehnt, so dass in diesem Theile das S. 01. s. nur Q!f"Q einen historischen Exilarchen zu bezeichnen scheint. Die Nennung von חכמים, besonders der immer wiederkehrenden חננאל oder היננא, kann hier sehr wenig beweisen. Sie zeigt nur, dass Chananja, der Neffe R. Josua’s, als der Begründer des Gesetzesstudiums in Babylonien galt. S. 21 A. 2 die Emendation von בית דלי in בית דוד ist um so weniger statthaft, als im Mischnatexte des Jeruschamli (Jebamot D>, 7)

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