Mannheim
Compact Memory

Central-Anzeiger für jüdische Litteratur · 1890-05-01 · Heft 3 (Mai 1890) · p. Seite 56

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Anzeiger für jüdische Litteratur
Volume
1 (1890)
Issue
Heft 3 (Mai 1890)
Date
1890-05-01
Page
Seite 56 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2420797-2420798-2420802--064-2420877
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

56 לענות.אמר להם; p• 28 z. 8 f. 1 •ורחמה •1 וחומהa dem Responsum p. 40 Z. 2 f. ולמחזר •1 ולמהז• M;umuni Resp. (p. 86) wurde aus einer anderen Handschrift in Edelmanns Chemda gen. edirt, wo f. אשתי (p• 87 Z. 16) richtiger זולתי steht] luzzatto mosche CHAJ1M...מלחמת משה ויכוח נגד ם׳ ארי נוהם " נסדר ע״י חד מתלמידיו *" יצא עתה,זה ראשונה לאור מעצם די תלמידיו *״ הובר לו יחד יסודי כללי חכמת :האמת מעצם כת׳״י של "הרמ״ח "* הובא לדפוס ע״י שמואל ב׳ אליעזר אהרן לוריא (Milchemet Moscheli, Apologie der Kabala nebst מ Grundlehren der kabalistischen Wissenschaft”) Warschau 1889 32 und 54 S. [In ersterer Schrift, verfasst von einem Schüler L. s (s. Von־.), kann man eben־ sowenig eine directe Polemik gegen da Modena’s Ari nohem erblicken, als in dem Dialoge לחוקר ומקבל Hiit welchem sie formell und inhaltlich verwandt ist, ja auch in den einzelnen Stücken wörtlich übereinstimmt. כללי חכמת 32—1 11) האמת) ist mit der gleichnamigen Schrift Ms. Ghir. bei Almanzi Ker. ehern. 3, 139 A. 29 nicht identisch* eine dritte auf dem Titelblatte nicht genannte Schrift כללים ראשונים (p• 33—54) kennt auch Almanzi (das. 154 A. 84).] Judaica, BAUDISSIN, GRAF WOLF WILHELM, die Geschichte des alttestamentliehen Priestertums, Leipzig, Hirzel, 1889, 16 u. 312 S. [Der Verfasser sucht durch sorgsame Abhörung der in den biblischen Schriften enthaltenen Zeugnisse über das Priestertum, deren jede zu diesem Zwecke besonders in Betracht genommen wird, das Thatsächliche festzustellen und durch genaue Scheidung der verschiedenen Ueberlieferungen das geschiehtliehe Material zurechtzulegen. Durch diese Arbeit wurden manche neue Ergebnisse gewonnen, deren Zusamenfassung (S. 261—298) das danach sich gestaltende Geschichtsbild in deutlichen Umrissen erkennen lässt. Nach den Nachweisen des Verfassers ist nicht mehr daran zu zweifeln, dass der pentateuchische Priestercodex (P) älter als Deuteronomium und Ezechiel sein muss. Viele Stücke in Num., die zu P. gezählt werden, scheinen übrigens eine besondere Gruppe gebildet zu haben, denn dass in Lev. in den Gesetzen über die Opferverrichtungen der Leviten mit keinem Worte gedacht wird, obzwar genug Veranlassung dazu gegeben wäre, zeigt doch, dass hier ausschliesslich Ahroniden als Cultusfunctionäre angesehen werden, welcher Standpunkt in Num. $ufgegeben erscheint. Der Verf. bemerkt (S. 45) manches Diesbezügliche, doch ist aus dem Umstande, dass den Leviten, trotzdem ihre Besitzlosigkeit betont wird, Städte zugewiesen werden, nicht auf verschiedene Standpunkte zu schliessen. Die Zuweisung dieser Städte, die de facto den Stammesgemeinden, in deren Gebiet sie lagen, angehörten, war eine Consequenz der Ausschliessung der Leviten von dem eigentlichen Landbesitze. Mit der Anschauung einer Central-Cultusstätte ist diese Einrichtung insofern nicht unvereinbar, als doch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.