Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- X. (1890)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 156 (sequence 162)
- Language
- German
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156 hielt der Fürst einen Festvortrag1). Das Fest führte auch den Namen שבתא דרעלא, wie sich aus Scher. S. 88 a cf. oben S. 155 Anm. 4, Sanhedrin 7 a, Joma 87 a ergiebt. 2 *) Dass an ihm auch Bitten, Klagen und Beschwerden aller Art vor ihn gebracht und von ihm darüber entschieden wurde, davon giebt Harkawy (Resp. I, 82, III, 357) ein Beispiel aus Salomo b. Cfaisda’s Zeit (über dens, Anh. III S. 174 f). *) Cf. Joma 78a und oben S. 113. Für die spätere Zeit siebe Nathan Babli 1. c. 2) Cf. oben S. 155 Anm. 4. Auch an zwei anderen Stellen kommt der Ausdruck Schabbta derigla in ähnlichem Zusammenhang vor resp. ist er zu ergänzen. Sukka 26 a wird erzählt, dass Rabba b. Huna und r. cwsda (t 309)כי הוו עיילי בשבתא ררגלא לבי ריש גלות^ין sich am Ufer des Suriasees (cf. Berliner S. 55 Anm. 5 und 6) lagerten und sprachen!ללאנן שלוחי מצוה אנן ופטורין" [מן הסוכה Sukka 10 b. erscheinen beide im Hause des Reschglutha, weigern sich aber in die Laubhütte einzutreten in die R. Nachman sie einladet (cf. oben S. 94 ff.), da dieselbe nach dessen v. d. ihrigen abweichender Ansicht erbaut ist, unt. Hinweis darauf, dasssie ,לשלוחי מצוה“ seien uללפטורין מן הסוכה‘4 ״• Wie es scheint, beziehen beide sich auf das gleiche Faktum. Die erste berichtet, wie sie auf ihrem Wege von Sura (wo R. Chisda 297 nach dem Tode R. Huna’s, des Vaters v. Rabba b. Huna, Rektor geworden war) sich am Suriasee lagerten, da sie ihre Eigenschaft als officielle Vertreter der suran. Akademie von der Pflicht, in der Laub־ hütte zu sitzen, entband. Aus der zweiten Relation erfahren wir dagegen von ihrer Ankunft im Hause des Reschglutha, wo sie sich auf das gleiche Privilegium beriefen. Wäre hier unter ״Sabbat des Festes“ der Huldigungs- Sabbat zu verstehen, so würde dieser um diese Zeit nicht am dritten Sabbat nach dem Huttenfest, sondern an diesem selbst stattgefunden haben. Es ist indess wohl der Sabbat des Sukkotfestes liier gemeint. Gelegentlich mag hier noch auf Sukka 37a hingewiesen werden, wonach die Bachweide, deren sich der Fürst am Laubhüttenfest bediente, auf Rabba’s Anweisung mit einem Handgriff versehen wurde. Cf. S. 101 Anm. 1, wo auch noch Ber, 42a einzufügen ist.