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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1890-01-01 · X. (1890) · p. Seite 154

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
X. (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 154 (sequence 160)
Language
German
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IRI
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■ '־'■ — 154 —״ Wenn Benjamin v. Tudela von dem Reschglutha Daniel sagt: "״ מייש לי פונדקאות וגנות ופרדסים בבבל ונחלות רבות מאודUnd er hat Gasthäuser, Gärten und Parkanlagen in Babel und grossen Grundbesitz,״ so gilt diese Schilderung auch für unsere Zeit. Einen neuen Palast baut der Fürst zur Zeit R. Nachmans Menachot 33a, von Feldern eines seiner Beamten ist B. K. 116b die Rede, ein Park des Fürsten spielt Erubin 25 b eine Rolle. Seine und seiner Leute ausgedehnte Besitzungen wurden zum teil verpachtet, wesshalb man ausnahmsweise sich ihnen gegenüber nicht auf das Verjährungsrecht berufen konnte,1) waren, wie es scheint, auch nicht immer rechtmässig erworben1). Sie lägen gewiss meist in der Umgegend der fürstlichen Residenz. Diese, im kleinen Chronikon2) als 2מתא דריש גליתא) im Talmud2) als דסקי־תא דריש גלותא erscheinend, war in der vortalmud. Zeit wie man aus Gittin 14b sieht, 3) und mindestens bis zur Zer- Störung desselben um 2594) die uralte Haupstadt Babyloniens, und das waren die meisten Aemter. Das Volk aber, das nach Jost IV, 274 u. s. den Fürsten wählte (wovon sich für diese Zeit keine Spur findet oben S. 133 f) sah gerade in der david. Abstammung den Vorzug dieser Fürsten (cf. oben S. 2) u. würde niemals einem Mchtdavididen seine Stimme gegeben haben. *) Baba Bathra 36a. R. Nachman sagte: >^חני דבי ליש גלית^ ל» “ p מחזקין (wozu Raschi das. bemerkt: Die Exilarchisten können sich nicht auf die ,חןקך־יי uns gegenüber stützen, weil aus dem Schweigen des Eigentümers während der Verjährungsfrist hier nicht, wie sonst, der Schluss gezogen werden kann, dass es auf rechtmässige Weise von diesem in die Hände des Exilarchisten gelangt ist, das Feld vielmehr geraubt sein kann und der Eigentümer nur aus Furcht nicht protestiert.) מילא מחזקינן בחן״ (Raschi erklärt sehr richtig: Da die Exilarchisten reich sind u. der Häuser und Felder viele besitzen, so lassen sie andere in ihren Häusern wohnen und schweigen dazu und freuen sich, ihren Acker (durch Anbau Fremder) zu verbessern .... und denken nicht daran zu protestieren, weil sie mit Gewalt d. ihrige ja sich jederzeit wieder verschaffen konnten). Cf. Rabbinowicz ״leg civ ״ IV, 104. 2) Cf. S. 0. s. geg. Ende. Erubin 59a. Zu מחא s• Perles in FrankePs Monatsschrift 1870. S. 467, zu דסקרתא da8׳• (pers. daskara das.). 3) Oben S. 66 Anm. 5. 4) Cf. Scher, in Juch 87a, b,

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