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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1890-01-01 · X. (1890) · p. Seite 153

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
X. (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 153 (sequence 159)
Language
German
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153 gebührenden Achtung1). Dass dies von sehr religiösen Gelehrten dennoch öfter geschah, kann uns nicht wundern.2) Wie im Hause, so traten der Fürst und seine Beamten auch ausserhalb desselben mit einer Pracht auf, die schon aus der Ferne ihren Rang verkündete.3) Acha b. Jacob (f n. 356) erschien in einer goldnen Sänfte mit einem aus kostbarem Stoff bestehenden Zeltdach4), Nachman b. Jakob bediente sich zu seiner persönl. Sicherheit und, um seinen Befehlen Nachdruck geben zu können, sogar einer Wache von Eunuchen5). Seine Gemahlin, die Fürstentochter Jalta, zeigte in ihrem äusseren Auftreten neben dem Stolz und Hochmut6) auch den Luxus einer orientalischen Fürstin.6) Nach der Sitte der pers. Prinzen7) scheint sie entgegen dem jüdischen Gebrauch ihr Kind aus einer früheren Ehe einer Säugamme übergeben zu haben.8) Zur Aufrechterhaltung seiner Würde in diesem ihrem Glanz dienten dem Reschglutha neben den wohl reichen Einkünften, die er von den Juden bezog9), vor allem seine eignen grossen Güter.10) 1J Midr. r. z. Klagl. 1. c, Gittin 67b. 2) Gittin 1. c.j Erubin 39b (R. Scheschet). 3) Gittin 31b. 4) 1. c., oben 103 Anm 2 am Ende. Jer. Beza Per. 1 Hai. 6 S. 60b gestattet R. Huna dem Reschglutha selbst, am Festtag in der Sänfte auf der Strasse zu erscheinen. S. v. d. Davidsöhnen Sanh. 21a. רב נחמן משדר נוזאיף• cf. Raschi z. st. (Ketubot 33a) s. v. Bekanntlich lieferte gerade Babylon nach Herodot VI, 42. die Verschnittenen für den königl. Harem. ף Ber. 51b cf. Grätz IV, 327. 7) Spiegel 1. c. 419. 8) Ket. 60b. ״R. Nachman erlaubte doch den vom Hause des Reschglutha die Kinder einer Amme zu übergeben״ (cf. Grätz IV, 327). ף Oben S. 146 f. 10) B. B. 36a. Ich möchte hier gelegentlich einen noch nicht widerlegten Irrtum Josts (IV, 274, 275 f. V, 226) u. Basnage’s (Buch IX p. 104 ff.) erörtern. Die Reschgluthawürde war nicht vom Reichtum des Bewerbers abhängig, sondern erblich in der für davidisch gehaltenen Familie. Es begegnet selbst während der arab. Periode des Reschgolats keine Spur von dem Uebergang ders. auf eine andere. Von mehreren Reschgola’s ist, abgesehen vom S. 0. s., ihre Abstammung von ders. bezeugt (Huna I., Ukba I., HunaV u. s.). Die Bestätigung d. Perserkönigs, war, wie Procop bezeugt (Pers. 1,6), nach pers. Gesetz an die Familie gebunden, in der die Würde erblich war,

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