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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1890-01-01 · X. (1890) · p. Seite 148

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
X. (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 148 (sequence 154)
Language
German
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14§ wäi״, übernommen haben. Unter ihnen bekleidete wohl eine besonders hervorragende Stellung der חבם שלו der Gelehrte £%0%r\v des jedesmal. Fürsten.1) Eine dritte Klasse der Hofgesellschaft bildete die sehr zahlreiche Dienerschaft, die sich durch ihre Zügellosigkeit? von der die talmud. Schriften mehr melden als vom Fürsten selber, auszeichnete.2) Indessen sind sie allein gewiss nicht immer den Titel Rabbana trug (c.313—337 oben S. 92 ff.) Der wahrscheinl. (Scher, berichtet es ausdrücklich cf. oben S. 90 Anm. ff.) dem Exilarchenhause an• gehörende Rabba b. Abbuha war ein berühmter Gesetzeslehrer, demselben entstammte auch der bekannte R. Huna, und nach einer sehr begründeten Vermutung der Gesetzeslehrer Huna b. Nathan (cf. oben S. 71 Anm. am Ende, S. 111 Anm. *) Welche Würde unter dem חכבם שלו des kl. Chron. zu verstehen ist, ist ungewiss. Brüll will den nachmal., דיין דבבא Hofrichter gen. Würdenträger darunter verstehen, der ehemals am exilarchischen Hof residiert hätte, wie d. Nama anzeige (oben S. 143 Anm. 2, Brüll II, 95,35 A. 42) u. der als Präsident des Hofgerichts (בית די[ דמרוחא ftesp. Gaonim ed. Harkawy S. 378) auch ריש דייני דבבא דסרוהא genannt wird cf. Resp. ed. Hark. 1. c. Die Existenz eines solchen bestätigt auch das kleine Chronikon, wenn es von einem ^דיינא דריש גלוח}א spricht. Aber ein gewichtiger Grund gegen Brüll scheint mir die Thatsache zu sein, dass nicht allein im kl. Chron. häufig mehrere Vertreter des ״Chachamats“ genannt werden (gewöhnlich 2, zuweilen 3 (bei M. Sutra II), ja sogar 4—5 (bei Nachum), sondern auch der aus dem Talmud als Oberrichter (Ab beth Din, ein anderer Name für Dajan debaba, Brüll 1. c.) bek. Nachman b. Jakob im S. 0. s. nicht vorkommt. Viell. soll damit im S. 0. s. überh. keine bestimmte Würde, sondern nur der hervorragendste unter den jedesmaligen Hofgelehrten zur genaueren Bestimmung der Zeit seines Fürsten bezeichnet werden. Hofgelehrte sind auch wohl die mit דרש אפתחא רריש גלותזא ,דרש אפתחא דבי נשיאדת in ihrer Thätigkeit am Exilarchen- oder Fürstenhof charakterisierten Männer. So kommt vor Ena der Alte z. Z. R. Nachmans b. Jakob Chulin 84b, R. Chija Ketub. 34a, Ulla rabba Ketub. 65b, R. Jona Schabb. 155b, R. GebihaBeza 23a u. R. IsakNaphcha Schabb. 126b, M. Kat. 24b (Ket. 34a u. Schabb. 155b wie M. Kat. 24b (Anani) beziehen sich wohl auf Palästina. Ueber das Verhältniss vom נשיא zu ריש גלותא cf 0* *011י S. 90 Anm. gegen Ende, s. noch Juch. ed. Fil. S. 169, 2te Col., Scher. W. 18 ״u. es wurde eingekerkert Huna Mar der Reschgola“ ״und es wurde hingerichtet Huna b. Mar Sutra der Nasi“. Oben S. 115 A. 1. Schebet Jehuda N. 42 Anfang.) 2) Baba Kama 59b (z. Z. Huna’s II. S. 88), Gittin 67b (oben S. 89 Aora.l), Erubin 11 b (das.) Ab. S. 38b (oben S. 109 Anm. 5), B. B. 36 a, (cf. weiter), Pesach. 76 b (oben S. 87 Anm. 2); Schabb. 135 a, Schabb. 48 a Sukka 31a u. s.

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