Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- X. (1890)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 144)
- Language
- German
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138 welchen Umstand zwei sagenhafte Erzählungen zu erklären sich bemühen. Obwohl die erste in der Mar Sutrasage gegebene dieses Wappen bis auf diesen, also bis auf den Beginn des 6 ten Jahrhunderts zurückführt, dürfte bei dem tendenziösen Charakter dieser Erzählung aus der älteren bostanai’sehen Sage als histor. festzuhalten sein, dass das Fliegenwappen erst in der arabisehen Zeit aufkam. Auch andere Momente sprechen dafür. Hajä, Gaon von Pumbaditha (1000—1038), der sich, wie sein Vater Scherira *) der Abstammung aus der Reschgluthafamilie rühmte und seinen Stammbaum auf Rabba bar Abbuha* 2), (um 260) zurückführte2), hatte zum Amtssiegelwappen einen springenden Löwen 3) der Sage nach schon der alten judäischen Könige Wahrzeichen und auf der Stammesfahne Juda’s abgebildet.4) Das gleiche Emblem hatten also wohl auch die Fürsten der pers. Zeit.5) Dasselbe befand sich auf all* ihrem Eigentum, und sogar ihre Hofweisen hatten es mindestens z. Z. Samuels zu tragen. 6) Von sonstigen Insignien der Würde wissen wir nichts.7) War der Fürst so vom König als dessen Vasall ab- In einer Audienz beim König stach ihm nämlich eine Fliege in’s Auge, ohne dass er versucht hätte, sie zu verjagen. Ueber diesen Beweis von Anstandsgefühl hoch erfreut übertrug ihm derselbe die Fürstenwürde. *) Ueber Hajä Grätz Y, 390, VI, 6 ff. Scherira’s fürstl. Abstammung s. Sch. W. 18 oben S. 90 Anm. 2) Abr. b. David in Sefer hakkab. ed. Amst. 41a, vor. Anm. ף Abr. b. d. 1. c. ■ חתוס על גריונים (Hajä’s) ו״־איתי חותמו ואריה היה חקוק עליי• 4) Abr. b. David 1. c., Genesis rabba K. 99, Numeri rabba Kap. 2, Der Nasi Jschai b. Chiskija b. Jschai von Damaskus um 1286 siegelte mit einem liegenden Löwen. Jost ״Gesch. d. Judentums“ II, 22. 5) Auch die Patriarchen in Palästina hatten ein mit einem Bildniss versehenes Siegel jer. Ab. S. perek 3 cf. Landau in ״Bilder aus d. Leben und Wirken der Rabb. Frankels Monatsschr. 1852 S. 332 Anm. 9, obwohl das Gesetz strenggenommen die Führung eines solchen nicht erlaubte. 6) Schabb. 58a ״Samuel sagte zu R. Chinena b. Schila, alle Rabbanan dürfen nicht verbergen ihre Siegel am Sabbat, ausser dirM u. s. w. Cf. Hamburger Encykl. II, S. 213, Grätz IV, 1. Ausg. 308 ff. 2. Ausg. 277 f., Jost IV, 272. 7) Wenn Grätz 1 c. 276 und danach Hamburger Artikel ״Exilarch“ 1. c. auch ein seidenes Obergewand als Würdeabzeichen betrachten will, so spricht die dafür angef. Stelle Schabb. 20b, wo der Bruder d. Reschgl. (Ukba’s II. f 337, oben S. 99 A. 3 u. s.) in einem solchen erscheint, gerade dagegen.