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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1890-01-01 · X. (1890) · p. Seite 110

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
X. (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 110 (sequence 116)
Language
German
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- 110 — Cahana I. und Huna IV. haben also in dem Zeitraum von c. 370 bis 441 regiert. Wir werden demnach dem ersten eine Regierungsdauer von c. 370—c.400, seinem Bruder eine solche von c. 400—415 geben müssen und den Regierungsantritt seines Sohnes Huna IV. ben Cahana I. in das letztgenannte Jahr setzen können. Huna IV. würde also um die Zeit des grossen R. Aschi gelebt haben. Als zeitgenössischen Exilarchen nennt aber Scherira einen Huna b. Nathan, dessen Reschgolat indess Grätz (IV, 556; in der zweiten Ausgabe fehlt diese Note, s. indess das. S.379, 382) als sehr fraglich erwiesen hat.1) Jeden- *) Huna b. Nathan kommt Joraa 87 b und sonst schon als Schüler Raba’s (f 352) und z. Z. R. Aschi’s als angesehener Amora oft vor (siehe Fürst ״Or.“ 1848 S. 44 Anm..688). Von ihm berichtet Scherira (Wallerstein’sehe Ausgabe 17, 18) ״Und Huna b. Nathan, der Reschglutha in jenen Tagen war, und Meremar und M. Sutra, die nach ihm .waren, ordneten sich B. Aschi unter u. verlegten ihre Riglaversammiungen (über dies. s. u. Kap. IV) nach Matha Mechassia; denn es heisst in Gittin (59a) ״es sagte B. Acka b. Baba ״von den Tagen Rabbi's bis auf R. Aschi finden wrir nicht Lehre und Ansehen in einer Person vereint“. Aber es lebte doch damals Huna b. Nathan? Huna b. Nathan hat sich B. Aschi untergeordnet.“ Diese Angabe Scherira's hat Grätz und nach ihm Brüll (Jahrb. II, S. 93 f.) verworfen, weil sie . auf blosser Combination der talmud. Berichte beruhe. Aus letzteren aber geht nach Grätz IY, 2. Ausgabe S. 382 nur die ausserordentliche Bedeutung des Mannes hervor, nicht aber sein Principat (Brüll 1. c. S. 96 Nr. 10). Schon Wallerstein (Scherira Ausgabe S. 43 der lat. Uebers. Anm. 3) hat auf die Willkür und Ikonsequenz dieses Verfahrens hinweisen zu müssen geglaubt und betont, dass Grätz. was er im allgemeinen annehme, dass nämlich Scherira für die talmud. Zeit aus mündl. und schriftl. Traditionen (cf. Jahrbücher II, 24) ausser dem Talmud geschöpft habe, hier nicht anzunehmen nicht den geringsten Grund habe. Denn der, den er anführe, das Schweigen des S. 0. s. über Huna b. Nathan, sei keiner, da dasselbe nicht einmal eine Grösse wie B. Aschi nenne. Wallerstein hat allerdings nicht beachtet, dass die Fürstehchroik gar keine Veranlassung hatte, R. Aschi, der doch weder Fürst noch Hofweiser eines Fürsten war, zu nennen. In der That aber scheinen sich die talmud. Stellen nur recht verstehen zu lassen, wenn man annimmt, dass Huna b. Nathan diese hohe Würde bekleidete. Nach der von Scher, angeführten Stelle in Gittin 59 a stellte man ihn B. Aschi als gleich glänzend durch umfassendes Wissen und äusseres Ansehen zur Seite, obwohl ersteres neben R. Aschi und Amemar als nicht bedeutend erscheint

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