Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- X. (1890)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 102)
- Language
- German
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— 96 — Ansehen,*) eine seltene Erscheinung unter den Prinzen des Fürstenhauses.* 2) Ebenso wie seinem Bruder Nehemia3) wurde ihm der Titel ״Rabbana“ zu teil, der nur den höchsten gehtliehen Würdenträgern, den Patriarchen in Palästina u. R/Aschi in Babylon sonst beigelegt wird, und er vereinte gewiss unbestritten die höchste gesetzl. Autorität, wie sie die Patriarchen besassen, mit der weltlichen, er vereinte in seiner Person, um den talmud. Ausdruck zu gebrauchen גדולר־ז und חורה (cf. Gitt. 59 a), welche letztere bei der Untrennbarkeit des religiösen Elements von der Gemein Verwaltung ein jüd. Fürst nur zu seinem Schaden entbehrte. Gehörte doch zur Erfüllung der Pflichten, die ihm sein Amt dem Volke gegenüber auferlegte, zur Einsetzung der Scholarchen, der Bezirksrichter und der Gemeindebeamten überhaupt immerhin ein gewisser Grad von theolog. Gelehrsamkeit. Die Rektoratswahlen waren in der letzten Zeit wohl mehr von dem akademischen Senat als von dem Fürsten abhängig geworden, dessen ganze Beteiligung häufig gewiss nur auf eine formelle Bestätigung hinauslief. Auch eine seiner Hauptpflichten, die Rechtspflege, hatte der Fürst in der letzten Zeit 2) durch den Mund eines ihm untergebenen Oberrichters4) ausgeübt. Unter Ukban dezuzita finden wir die Institution des Abats nicht, und man darf wohl vermuten, dass er seine Gesetzeskenntnis benutzte, um wieder selbst dem Obergericht zu präsidieren, wie Ukba 1.5), wiewohl er dadurch in Conflict gerät mit der von den Persern entlehnten Etikette, welche den Unterthanen die Person des Herrschers nur in seltenen Fällen schauen liess. 6) Indem er sich so dem Volke wieder näherte und das Herz desselben ebensosehr durch ף Ein Beweis dafür ist der Titel רבנא• S. über dens. Scher, bei Juch. S. 83 (ed. Eil.). Ueber Ukban dezuzita’s Identität mit Rabbana Ukba und Ukban b. Nehemia siehe unten. 2) S. oben S. 87 f. Cf. S. 94 f. 3) Oben S. 92 f. Chul. 92 a. 4) Unten. In der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts und im Beginn d. 4. hatte R. Nachman dieses Amt inne. 5) Oben S. 79 f., 82. 6) Seite 87, 95.