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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1890-01-01 · X. (1890) · p. Seite 78

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
X. (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 78 (sequence 84)
Language
German
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78 lösen zu können. Wenn Mar Ukba der Nachfolger Huna I. war (Sch. s. S. 77 Anm.), so regierte er von c. 210 bis c. 240• Der Beginn seiner Regierungszeit fällt also in die blutigen Kämpfe, die nach langen Jahren endlich mit dem Sturz des allerdings hinter Anan-Huna der Name Nathan Ukban (od. Nathan dezuzita s. weiter) fehlt und unter die biblischen Namen gestellt ist, wiewohl Grätz aus Zakuto’s Auszug und den übr. oben S. 48 aufgeführten Quellen D. 0. Karäerreg., J. b. J. u. E. C. die richtige Lesart hätte erkennen können. Allen Grund verliert sie natürlich, nachdem diese Quellen durch das Pariser Ms. des S. 0. sutta vollständig bestätigt werden. Betrachten wir nun die talmud. Quellen, so geht aus Schabb. 55 a hervor, dass Mar Ukba von David, also aus der Fürstenfamilie stammte und von Samuel als sein Oberhaupt (cf. das. ראש ראשך) betrachtet wurde, nach Moed Katan 16b sass Samuel in der Gerichtssitzung 4 Ellen von ihm entfernt, und präsidierte er den Gerichtsverhandlungen zu Kafri (cf Kidd. 44b מר עלקבא לבי דיניה בכפרי im Zusammenhang so viel wie höchstes, Appellationsgericht) auf einem Throne ruhend (cf R. Gerschom, Meor hagola, zu M. K. 16b משל□ דסך־ עלקבא היה נשיא)? Güttin 7 a wendet sich ein Mar Ukba um Bat an Eleasar (b. Pedat) in Palästina ob er gegen eine ihm lästige Oppositionspartei nicht den Arm der Regierung zu Hülfe rufen solle (über diese Stelle siehe unten), und endlich Bosch haschana 19b teilt man ihm von dort in officiellem Auftrag eine Kalenderregel mit. In den beiden letzten Stellen erscheint er offenbar als Repräsentant der babylon. Judenheit und ist seine eigentümliche Beziehung zur Landesregierung wenigstens angedeutet. Aber Grätz bringt ausser dem negativen Beweis, begründet auf der Nichtbezeichnung Mar Ukba’s als Exilarchen darüber vergl. unten S. 80 u. vorherg.), noch einen positiven bei. Jer. Megilla 8,2 S. 74a tadelt Mar Ukba den Reschglutha brieflich (ל(מישלח כתב dass er im Exil sich musikalischer Genüsse erfreue, während man in der Parallelstelle Babbi Gittin 7 a aus Palästina an Mar Ukba selbst die Frage richtete, wie das Verbot solcher Musikfreudeu aus der Bibel zu motivieren sei. Grätz stützt nun, da im Babli die Fassung ungenau sei, seinen Beweis den Jer. Aber abgesehen davon, dass aus der Jeruschalmistelle über Zeit und nähere Zustände nichts hervorgeht, sie also recht gut auf einen anderen Mar Ukba, deren mehrere nachzuweisen sind (cf unten Seite 96 Anm. 1. Obiges war längst geschrieben, als ich in Hoffmann ״Mar Samuel“ welche Schrift mir bis dahin entgangen war S. 76 eine ausführl. Begründung dieser selben Vermutung fand), gehen kann, so erweist sie, im Fall, dass wirklich der Verwandte des Fürsten u. Oberrichter ״Mar Ukbaa hier gemeint, schon die briefliche Form der Mahnung als korrumpiert. Auch Hoffmann 1. c. ist dieser Ansicht. Der Sinn der Bablistelle ist dagegen natürlich die Mahnung an Mar Ukba selbst,

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