Mannheim
Compact Memory

Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1890-01-01 · X. (1890) · p. Seite 14

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
X. (1890)
Date
1890-01-01
Page
Seite 14 (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2418846-2418861--1730-2420625
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

14 schöpfen können.1) Wenn diese den talmud. zuweilen widersprechen, (das von Grätz angeführte Beispiel; die stillschweigende Abweisung dertalmud. Annahme eines 80jähr. Hohenpriestertums Johann Hyrkans* (Joma 9a; Berach. 29a.) ist desshalb schlecht ge- ’) So Grätz IV, 536 f. vergl. Frankel’sche Mntschr. 1852 S. 392, Fürst ,,Orient“ 1846 S. 552 f. Grätz hält die Daten des S. 0. s. über Makkabäer- und Herodäergesch. für Bruchstücke eines uns nicht mehr erhaltenen 2ten Teiles des gr. Chronikons. Da dieses, wenige Interpolationen abgerechnet, unfraglich vonR. Joseben Chalefta stammt, (Fürst 1. c. Grätz 1. c. Zunz G. V. S. 85, über Grätz’ Behauptung, Z. setze es in das 9te Jahrh. (IV, 537) siehe Steinschneider ״Cat. der Bodleiana“ sub voce, Jose b. Chalefta) so müssten diese Daten ebenfalls R. Jose angehören. Das ist aber sehr fraglich, nicht allein für sie, sondern auch für die im rabba sich findenden angebl. Fragmente eines solchen 2ten Teiles überhaupt, wozu alles gehören soll, was über die Zeit Alexander’s hinausgeht. Die 4 Zahlen des sutta über die Makkabäer Jochanan (Hyrkan I 37 J,) Jannai (27) Aristobul (II. 13) und Antigonus (26 J.) ergeben allerdings zusammen 103 J, also die bekannte Angabe R. Jose’s für die Dauer der Makkabäerzeit (Ab. Sara 9a, S. 0. 1\, S. 0. s. cf. Grätz, Gesch. 1. c., Mntschr. das. 315), sind aber wahrscheinlich aus der bek. Zahl 103 mit Benutz, der ebenfalls bek. Regierungszeiten Hyrkans und Alexander Jannai’s herausgedichtet. Die Namen Aristobul und Antigonus waren ja häufig genug im hasmonäischen Hause. So. nur erklärt sich die Angabe von 13 Jahren für Aristobul, der höchstens 6 (70—64), von 26 J. für Antigonus, der kaum 3 (40—37) fungirt hat, und das Fehlen nicht nur AristobuBs I (106—105), sondern auch Salome Alexandra’s (79—70) und Hyrkan’s II (63—36), die selbst der Talmud kennt (vergl. vor. Anm. u. B. kamma 82b). Statt aus dieser Verschiedenheit jener Angaben vom Talmud auf die Autorschaft R. Jose’s zu schliessen, da ein nachtalmud. Verfasser auf diesen mehr Rücksicht genommen hätte (Grätz 1. c. 537) hätte Grätz vielmehr umgekehrt aus den noch mangelhafteren Nachrichten des Verf., als sie selbst der Talmud hat, auf ein verhältnissmässig spätes Zeitalter desselben schliessen müssen. Die nachtalmudische Zeit braucht dieses desshalb noch nicht zu sein, die Quelle des sutta für diese Notiz kann recht gut vor dem Abschluss desselben entstanden sein, also nicht in der Lage gewesen sein, denselben zu benutzen. Einem Tannaiten und Historiker wie Jose b. Chalefta, dem Histor. Ka^^oy.?jv der talmud. Periode (Fürst 1. c.) dessen nicht geringe hist. Kenntnisse wir aus den uns erhaltenen Resultaten seiner Forschungen noch erkennen können, (Grätz IV, 218), ist die Gesch. der letztvergangenen Jahrhunderte sicherlich besser bekannt gewesen. (Hat Salome in der That (s vor. Anm.) ursprünglich in der Namenliste gestanden, so war, falls keine Zahlenkorruptelen anzuhekmen sind, jedenfalls die Summe der 5 Zahlen, mochte auch ihre Regierungszeit geringer angegeben sein,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.