Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- IX. (1889)
- Date
- 1889-01-01
- Page
- – (sequence 124)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2418846-2418863--1653-2420547- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
120 geradezu ausgeschlossen. Von Hai b. David (S. 134) wäre zu erwähnen, dass er, ehe er die Gaonatswürde erlangt, viele Jahre in Bagdad Richter gewesen sei; er war der erste, der auch als Gaon dort seinen Wohnsitz nahm (s. Is. Giat Hai. I, 63, 64). Eür קיינים in Saadjas Jez. Comm. p. 151 ist □קנצי zu lesen (s. Pinsk. I, 166). Die Worte .ורב יוסף קבס ברובתיד־ כלל שני דמיי ד סעדיה חרתי סרי שני * * (S. 158 A.) besagen wol nichts anderes, als dass Josef während der Functionsdauer Saadja’s im Ganzen 12 Jahre auf seinem Platze gewesen sei; nach Sch/s. Darstellung war nämlich J. niemals allgemein anerkannter Gaon, sondern er versah blos die Würde eines solchen (נהיג גאונות). Für חרתי סייר besteht auch die Variante י ד; sie ist dadurch, dass * בלל שני ״ als besonderer Satz aufgefasst wurde, entstanden. Ibn Daud scheint diese Zahl vor sich gehabt und בכלל für בלל gelesen zu haben, so dass er aus demselben herauslas, Josef habe einschliesslich der Jahre, in denen er zur Zeit Saadja’s die Gaonatswürde bekleidete, 14 Jahre fungirt. Nach S. 164 A. 6 soll Rapoport Hai zum Mitverfasser des historischen Sendschreibens Scherira’s machen, was nicht nur in Hai A. 4 nicht ausgesprochen ist, sondern auch der deutlichen Angabe (Natan A. 32) widerspricht. In Schaare Teschuba No. 71 citirt Hai die Frage, die an seinen Vater gerichtet wurde; als Antwortender erscheint er selbst (s. die Stelle in Ed. Neub. p. 26). Eine Stelle aus dem Sendschreiben citirt Hai (vgl. zu Eschkol II, 49 Scher. Ed. Neub. p. 23), ohne die Quelle zu nennen. Er scheint sonach doch bei der Abfassung desselben beteiligt gewesen zu sein. S. 166 wird das angebliche Responsum Scherira’s (Sch. Z. hinter dem Titel״ blatt) als echt angesehen; Fassung und Inhalt sprachen ent« schieden dagegen. Dasselbe gilt auch von Sch. Tech. No. 5 (von בעוד an s. auch Alfasi Resp. No. 297) und No. 99, auf die sich der Verfasser S. 177 beruft, wie von dem Schreiben an Samuel Nagid (S. 179). Zu den halaichischen Schriften Hai’s gehört auch חיבור החיב (citirt מקדז וססבר c. 41: in dem Auszuge: בחב החוב) Auffallend ist die Angabe S. 225, dass von den Poesien Jannais nichts bekannt sei (vgl. dagegen Landshut Amude p. 192 ff., Zunz Ltgsch. S. 28). S. 241 A. wird auf