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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1889-01-01 · IX. (1889) · page 122

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
IX. (1889)
Date
1889-01-01
Page
– (sequence 122)
Language
German
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118 Fieber“, bei welchem Hitze und Kälte abwechseln, sei. Die von dem Verfasser (p. 33 ff.) vertretene Ansicht, dass Simon Kijara vor Jehudai gelebt und dieser bereits dessen Halachot in sein Werk aufgenommen hat, kann hier nicht ausftihrlich besprochen werden. Schwerlich wird man mit demselben annehmen können, dass die unzähligen Stellen aus Scheeltot, die wir in Hai. ged. antreffen, von Jehudai, der dieses Werk R. Acha’s sicherlich nicht gekannt hat, hinzugefügt wurden (S. 39). Was das vielbesprochene Responsum Seherira’s in Resp. Gaon. Ed. Berlin No. 86 (vgl. Zomber zu Giat H. Pesach. p. 44) betrifft, so ist zunächst zu constatiren, dass die Fragesteller in den Halachot Jehudai’s einen Copistenfehler voraussetzen, währenddem ein solcher thatsächlich in ihrem Citate aus den Hai. ged. vorhanden ist, indem in ihrem Texte eine ganze Zeile zwischen בי־ישא und בזית fehlte (näm* lieh Ed. Ven. 30 a Z. 15). Es ist daher ntcht auffallend, dass in unserem Texte der Hai. gedol. R. Jehudai’s Meinung zum Ausdruck kömmt, der Verfasser derselben hat hier wie oft eine Stelle aus den Scheeltot (No. 75) aufgenommen. Die Worte Scherira’s ור' שמעון כצרוייא דתקין חלכורת גדולות לא קבם אטעמיהון דמו־ רב יהודאי והנך רבוואתא lasssen eigentlich nur die Auffassung zu, dass Kijara wol die Meinung Jehudai’s und seiner Meinungsgenossen gekannt, aber den Sinn derselben nicht verstanden hat, Sch. weist nämlich zuerst auf die Belegstelle (Pesach. 119 b) hin, auf welcher Jehudai’s Meinung fusst und zeigt dann, dass K. durch eine an dieselbe im Talmud sich anknüpfende Bemerkung irre geführt wurde (וביון דאשבח רהוינן בהא מילתא * ־ * טעה בהבי ולא אסקא לשמעתא בטעמא)• Es scheint also doch, dass er nach Scherira die betreffende Halacha mit der entsprechenden Belegstelle bereits vorgefunden habe. Auch auf das Argument, dass K. Einrichtungen der Gaonenperiode nicht verzeichnet, ist kein grosses Gewicht zu legen, da das Werk hinsichtlich der Vollständigkeit überhaupt eine Kritik nicht bestehen kann. Die Aufhebung der בחובת בנין דבי״ין konnte hier gewiss nicht als allgemein geltend hingestellt werden, da diese Massregel vielfach bestritten wurde (S. Resp. 18. b. Scheschet No. 106). Die Bezeichnung הלכות

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