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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1889-01-01 · IX. (1889) · page 120

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
IX. (1889)
Date
1889-01-01
Page
– (sequence 120)
Language
German
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116 über Bostanai (Schaare Zedek I, 1, 17) im Sinne hat, bemerkt auch Chajim Modai zu St.; noch deutlicher geht aus H. Geruschin 4, 19 (vgl. Or. Sar. I, 611) hervor, dass M. dasselbe gekannt hat. Die Frage hatte actuelle Bedeutung, da Descendenten des mit der persischen Königstochter erzeugten Sohnes Bostanai’s nicht als aus völlig legitimer Ehe stammend angesehen wurden (ועדין לא מיחס כני כשאר בגוהי דבוסתנאי Sch. Z. 1. c.), s. auch Jahrb. 2, 111 A. der Gaon R. Jizchak (S. 8, 9) hat, wie in Jahrb. das. S. 112 gezeugt wird, nicht existirt Um so weniger rechtfertigt sich die Behauptung, dass die Erklärung zu אגרות רשות , die von Manchen im Namen eines R. Isak tradirt wird, diesem ״ohne Zweifel* angehöre. Die kurze Erklärung in Hai. ged. (Ed. Ven. 43 b) ist übrigens mit jener kaum identisch, da פתקי דדושאתא überhaupt ״Decrete der Obrigkeiten“ (d. i. der Exilarchen) bezeichnet, währenddem nach R. Isak (oder R. Zadok) nur Bestallungsdiplome für Richter darunter zu verstehen sind. Dass der Lehrsatz, dass an Halbfeiertagen keine Pliylakterien anzulegen seien, gerade von R. Seheschna stammt, ist nicht gewiss. In Hai. pes. (bei Schorr, Hechaluz 8 p. 145) wird derselbe R. Mose zugeschrieben; in Schaare Teschuba No. 155 fehlt der betreffende Zusatz (vgl. auch Ittur H, 26 a, wo blos לגאון, und Temiin Deim No. 40 u. O. Sar. I, 589); בשישא (s. S. 11 A.) scheint aus משרשיא verschrieben zu sein. S. 13 A. 2 wird der Verfasser wol selbst nach seiner eigenen Darstellung S. 135 nicht aufrechterhalten. Die Annahme, dass der Verf. des Tractates Soferim Sätze aus den Halachot gedol. aufgenommen hat (S. 20) ist höchst unwahrscheinlich. Halachisehe Lehrsätze im Mischnastyle hat der Autor der letzteren gewiss nicht selbst verfasst, sondern sie aus älterer Quelle wörtlich aufgenommen; diese ist hier der Sefarim-Tractat (Ed. Schönblum in ג' ספי״ים p. 6 ff.), aus welchem auch der Verf. des Tractates Soferim geschöpft hat. Der Nachweis, dass die Elieser-Baraita dem letzteren bekannt war, findet sich bereits in Jahrb. I S. 30 A. מערב in der Stelle ונטרונאי נשיא אזל למערב bei Scherira scheint hier doch Maghreb zu bezeichnen (gegen S. 29 A.), da er für Palästina die Bezeichnung א״י hat (vgl.

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