Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- IX. (1889)
- Date
- 1889-01-01
- Page
- – (sequence 117)
- Language
- German
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113 Quelle noch offener hervortritt. Es wird nämlich, unmittelbar nachdem zuerst Ihn Chofni’s Tod auf 1012 angesetzt wurde, (ונפט- אדונינו *שמואל הכהן בן אדוננו חפני בחדש אב שנוח שב״ר) wieder angegeben, dass er 1038 gestorben sei (ונפטר בנו אדונעו שמואל הבחן גאון ליי־1 חמשי חדש כסלו שנח שמ״ה). Demnach würden in der That vier Jahre zwischen Ihn Chofni's and Hai’s Tode liegen; da jedoch kaum anzunehmen ist, dass ersterer nur vier Jahre von seinem im Alter von 97 Jahren gestorbenen Eidam aus dem Leben geschieden ist, so muss diese Notiz auf einen anderen Samuel Kohen, nämlich S. K. b. Josia (s. Ibn Daud p. 69 V bezogen werden. I. D. hat die beiden Gleichnamigen hier nicht unterschieden und, was von dem einen galt, auf den anderen bezogen. — Auch die folgenden Notizen (p. 190—198) sind nicht ohne Wert für die Chronologie. Für מב״ה מרס (p. 191 Z. 18) vermutet der Herausg. מהריון מי־ים; es ist indes nicht anderes als מב״ה מרס d. i. vom 25. März (Mariae Verkündigung), welcher Tag hier als זמן ההריון bezoichnet wird. אפ״י, der p. 192 Z. 10 die Eroberung Konstantinopel’s durch die Türken notirt, scheint Abraham Farissol (אברהם פאריסול יצ״ו אפ״י) zu sein, er wäre danach 1452 geboren (ואנכי אפ״י בן שנה הייתי בשגלבדה קוסטאנטינופולו). In E. (p. 193) ist eine Erklärung zu einem älteren Texte (Z. 1, 2 bis נצלב) enthalten. Der Verfasser desselben schrieb 1160 seit der Zerstörung des zweiten Tempels, d. i. 1128 4988 a. m. (daher ist רץ פר Z. 1 in תצפ״ח zu emendiren). Hier finden wir auch die authentische LA. תשב ד (Z. 2 wofür Z. 6 u. 7 unrichtig תתכ״ד). Nach מקץ Z. 7 ist ז ausgefallen, vgl. p. 194 Z. 5. Der Commentator lebte in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts. Er verzeichnet das Frankfurter Judengemetzel (1241) und die Talmudverbrennung in Frankreich, die er in das Jahr 1242 versetzt, welches Datum sich auch aus anderen Nachrichten als richtig erweist (s. Graetz Gesch. 7 Note 5). Zum Schlüsse möge noch auf die p. 196 mitgeteilte Liste der babylonischen Exilarchen hingewiesen sein, durch die besonders die bereits bekannten Daten eine wesentliehe Ergänzung erhalten. 8