Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- IX. (1889)
- Date
- 1889-01-01
- Page
- – (sequence 113)
- Language
- German
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109 zu Ibn Daud’s Traditionsbuch (p. 101 —114) gibt der Herausgeber (pref. p. XIV) hinlängliche Auskunft. Der Verfasser des Aruch, von Josef b. Zaddik (p. 93) ״der Babylonier Natan“ genannt, heisst hier (p. 102 Z. 2) ר' יהובחן הבבלי In dem Mnemonicon für das Pestjahr (האם תמני. לגוע p. 106 Z. 1) ist blos in dem letzten Worte (tO"P 1349) die Datumangabe enthalten (vgl. Luzz. Abne Sik. p. 5 A. 4). Das Werk enthält viele aus anderer Quelle nicht bekannte historische Angaben, die in vieler Hinsicht beachtenswert sind. Das Gleiche gilt von den 1672 beendigten historischen Aufzeichnungen des Josef b. Isak סמבריי (p. 115—162), die zum Teile älteren Schriften entnommen sind. Das Responsum Maimuni's über Schiur Komah (Geiger Nite h. T. p. 17) finden wir hier (s. p. 121 Z. 5 v. u.) in derselben Uebersetzung wie Oz. Nechm. III, p. 41 A. (wo für והכד להרחקת zu lesen ist .והכלל הרחקה י־דלחם oder לא לזולה ם sind missverständliche Uebertragungen des arab. ׳לא 'גיר dass לאגד oder לא יאגד gelesen wurde). Zu p. 122 vgl. Edelmann Chemda gen. p. 43 ff. Die Widerlegungen Serachja’s zu Abraham b. David’s בעלי הנפש werden hier ohne Weiteres סיע המחלוקת genannt, wonach wo! anzunehmen, dass dieselben unter diesem Titel bekannt waren. Aus dem Citate aus der Vorr. ist zu ersehen, dass in dem gedruckten Texte eine Zeile fehlt (p. 120 Z. 3 1 ואינני לריב נצב u. Z. 4 רב für ותהקצ״ח .(רבי Z. 17 muss והתקלח heissen. Dass Nachmani das Buch אגרת הקדש für Abrah. Maimuni verfasst habe (p. 125), wird sonst nirgendswo angegeben. Die Schrift wurde, vielleicht in irrtümlicher Verwechslung mit בעלי הנפש, dessen erster Abschnitt שער הפרישה heisst, auch Abraham b. David zugeschrieben (s. Steinschn. hebr. Bibi. 16, 89), doch steht N’s. Autorschaft wol ausser Zweifel. Der von Gawison angeführte Vers Gabirol’s, in welchem er sagt, das3 er, obwol erst sechszehnjährig, schon Verstandreife eines Mannes von achtzig Jahren habe (Geiger Gabirol S. 119 A. 26), wird hier in Verbindung mit zwei vorangehenden Verszeilen aus einem Einleitungsgedichte zu den Ascharot citirt und ist also mit עטההור z. 11 (bei Sachs, ha-Techija p. 47 — Dukes Schire Schlomo p. 14) nicht identisch. Der Vers wird in