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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1889-01-01 · IX. (1889) · page 92

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
IX. (1889)
Date
1889-01-01
Page
– (sequence 92)
Language
German
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-־ 88 fassende und sorgfältige Prüfung der sämmtlichen die über Geschicke der Juden Frankreichs im 14. Jahrhundert erhaltenen Nachrichten, von welchen besonders die der jüd. Chronisten vielfach an Unklarheit leiden, die einzelnen Daten und namentlich die Vorgänge zwischen 1354—1360 genau festgestellt. Ueber Jesaia b. Abbamare S. 40 A. 1 vgl. Jahrb. I, 94 A. 26. Dass in dem Berichte Ephodi’s (bei Graetz Gesch. 8 S. 406) תשיעית f. שביעית gelesen werden müsse (S. 43 A. 5), ist sicher; Josef Kohen Emek ha-B. p. 58 hat in der That ויהי מקץ תשע שניב; auffallend erscheint es daher, dass derselbe in Dibre ha־Jamim ed. Amst. 35 b den Tod Philipp’s IV. in das Jahr 1313 setzt. Betreffs der Berichte in Schebet Jehuda No. 21—25 ist zunächst der Gesichtspunkt festzuhalten, dass לפני זה (No. 22) und אחר זה (No. 23) sich nur auf das in No. 21 angegebene Datum וילך (demgemäss notwendig im Eingänge die Zahl 46 aus einer Verwechselung von ס״ו mit מ״ו zu erklären ist) d. i. 1306 beziehen können (gegen die Annahme S. 45). In No. 23 werden frühere Austreibungen erwähnt (בי היהודים מגרושים שעברו שבר ע׳י ממון), es kann demnach nicht die von 1306, die überhaupt die erste war, gemeint sein. Selbst nach der Angabe No. 21, in der Ibn Verga sich um ein Jahrhundert geirrt hat, konnte er, wenn No. 23, wie Lob vermutet, eine weitere Darstellung der Austreibung im J. 1306 enthält, hier nur von einem gleichen Faktum aus früherer Zeit sprechen. Höchst wahrscheinlich berichtet J. V. hier über die letzte Vertreibung (1394) und man muss demnach בחמשים in כתשעים emendiren (wahrscheinlich hat J. V. 'צ der Vorlage als ל angesehen). Selbstverständlich gehört dann der Passus שנת בשלחו בלה (No. 24) noch als Schlussnotiz zu No. 23. Die Berichte No. 21, 22, 23 bilden dadurch, dass für die beiden letzteren das Jahr 1306 als Ausgangspunkt angenommen wurde, eine Gruppe für sich, worauf dann No. 24 als Fortsetzung an No. 21 sich anschliesst. Zu bemerken ist noch, dass die Vertreibung a. 1306 auch in einem Klagegedichte (Amram-Siddur I, 22 b) in Kürze geschildert wird (s. Zunz Ltgscli. Nachtr. S.'43). Eine treffliche halachische Studie legt uns Hr. Schwarz in seiner ״Beleuchtung einer dunkeln Mischna“ (Maasser-

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