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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1887-01-01 · VIII. (1887) · page 154

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
VIII. (1887)
Date
1887-01-01
Page
– (sequence 154)
Language
German
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149 klärungen und einer Einleitung versehen von Salomon Buber in Lemberg. Wilna, komm 1886, 14 11. 112 S. Es sind eigentlich vier verschiedene haggadische Commentare zum Buche Esther, die in der vorliegenden Sammlung enthalten sind, indem die auf dem Tittelblatte in zweiter Reihe genannte Schrift in zwei Recensionen uns vorgelegt wird. Zunächst lenkt sich die Aufmerksamkeit auf den Midrasch Abba־ Gorion, dessen Text auf Grundlage von# vier Handschriften hergestellt wurde. Herr Buber, der wie in allen seinen Arbeiten über die haggadische Litteratur sein Material mit Meisterschaft beherrscht, bespricht auch diesen Midrasch in der Einleitung p. I—V mit gewohnter Sachkunde, doch wird man sich schwerlich davon überzeugen können, dass derselbe den M. Esther rabba an Alter überragt. Schon der erste Absatz, nach dessen Anfangsworten der erstere seinen Namen hat, verrät die Abhängigkeit von Esth. rab. Peth. No. 9, indem der Schluss •. וכיון שמלך צווחו הכל ויי , welcher eine Introduction, der zurEntwicklung desThema's eine an den Text anknüpfende Schriftstelle dient, voraussetzt, hier ohne eine solche erscheint, die aber in Esth. rab. Peth. No. 9 zu finden ist. Eine solche Verkürzung ist auch p. 21 zu bemerken, wo der Schluss der Homilie (Esth. r. 7, 5) nicht mitaufgenommen wird, obzwar durch diesen erst die Beziehung des Ganzen verständlich wird. Es lässt sich auch an den anderen Parallelen leicht zeigen, dass E. r. den Originaltext darbietet. So wird p. 16 zu יודעי העחיכ blos die erste in Esth. r. 4, 1 angeführte Ansicht aufgenommen und das Uebrige zurückgelassen. Zu כדה מה לעשות wird p. 17 eine Erklärung aus E. r. 5, 2 aufgenommen, die daselbst zu einer anderen Stelle gehört, das hindert aber den Verfasser nicht, eine Ansicht anzuführen, nach welcher das dort von Waschti Gesagte hier (p. 18) auf die Ratgeber des Ahasverus übertragen wird. Das sieht ganz danach aus, als ob er seine Quelle in diesem Punkte hätte corrigiren wollen. Die Erklärang zu ויאמי־ ממוכן (p. 17) ist offenbar nur ein Auszug aus E. r. 4, 6 und dasselbe gilt auch von der Auslegung zu ריכז בדיניו (p. 23, 24), wo ein Einblick in E. r. 7, 10 bald

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