Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- VIII. (1887)
- Date
- 1887-01-01
- Page
- – (sequence 66)
- Language
- German
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61 Worms und Mainz sammt den in ihrem Bezirke gelegenen Gemeinden einen Verband, der in öfter wiederkehrenden Synodal- Versammlungen, die von denselben beschickt wurden, sein Organ hatte. Von einer Synode in Mainz, an der dieselben sich beteiligten, giebt Elieser b. Joel Halevi Nachricht, (Mordeehai Jebamot No. 31 und Paralellst. bei Zunz Litteraturgesch. 288 A. 9). Dieselbe, an der der Vater Eliesers mitwirkte, fand in seiner Jugendzeit, also in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts statt. Bekannter ist die Mainzer Synode vom J. 1223 (s. Grätz Gesch. 7, S. 29). Eine eherechtliche Bestimmung, die in einer Synode zu Nürnberg getroffen wurde, erwähnt Meir b. Baruch in einem Responsum (Maimoniot zu Isehut e. 14) 1). Eine Synode in Mainz beriet (c. 1307) die Aufbringung einer der deutschen Judenschaft auferlegten grossen Steuer2). Im 14. und 15. Jahrhundert fanden mehrere Synoden statt, von welchen Einzelnes bekannt geworden ist (s. Grätz Gesch. 8, S. 443 ff). Der Verband der drei Gemeinden Speyer, Worms und Mainz erhielt sich mehrere Jahrhunderte hindurch. Die Versammlungen ihrer Delegirten fanden sehr oft statt. Nach einer Vertragsbestimmung, die zwischen den genannten Gemeinden bestand, musste eine Ehescheidung, die in einer derselben stattfinden sollte, von den beiden anderen bewilligt werden. Einem Anträge, dass es genügen soll, diese Einwilligung von den bei der Synode anwesenden Delegirten einzuholen und nicht erst an Ort und Stelle deshalb anfragen zu ל (b ועוד שהקהלוח תקנו ביחד בהיותם בביחיגבורק (בנירנבירק ף Resp. chajim 0r Sarua Nr. 110, 34 a ועוד כי אג הייתי ברינוס כשיצאו מצרפת ונתוועדו כל הקהלותילמגנצא ומורי הרב ר׳מנחם מוירצבורק ומורי הרב ר' היילמין ומורי הר״ר אשר וכל הגדולים שהיו ברינוס וראשי הקהלות כי הוצרכו ליתן מס גדול למלך ל' אלף ♦ Es scheint, dass viele der 1306 aus Frankreich vertriebenen Juden sich in Deutschland ansiedeln wollten und für die Erlaubnis hiezu 30000 Mark (die Münzgattung ist nicht genannt, aber es sind wohl Mark gemeint) gefordert wurden. Die Mitteilung das., dass Meir v. Rothenburg betreffs der im Rheingau üblichen Grundsteuer einen Modus statuirt habe, ושמעתי באותה שעה שמורינו רבי/ מאיר זצ״ל אמר kann sich nur auf einen von demselben in früherer Zeit erlassenen Bescheid beziehen.