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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1887-01-01 · VIII. (1887) · page 50

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
VIII. (1887)
Date
1887-01-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
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45 sondern auch den seiner Zeit hochangesehenen Verfasser persönlich angriff, hat bekanntlich in Altona eine so grosse Erbitterung hervorgerufen, dast sofort nach dessen Erscheinen von dem Collegium der ßabbinatsassessoren in Altona und Hamburg über den Verfasser der Bann ausgesprochen wurde.1) Die Person desselben scheint sehr bald bekannt geworden zu sein. Er nahm seine Sache bald unter seinem Namen in die Hand, indem er sein und seines Vaters, Hirsch Levin, Gutachten über jenen Bann der Oeffentlichkeit übergab2). Ein an die zeitgenössischen rabbinischen Autoritäten gerichteter Apell, für Saul Levin einzutreten, war nur von geringem Erfolge. Nur ein deutscher und zwei polnische Rabbiner erklärten sich in den von ihnen abgeforderten Gutachten gegen den Altonaer Bann und auch diese wollten wohl in der Oeffentlichkeit nicht genannt sein, da Saul Levin sonst ihre Namen kaum verschwiegen hätte.3) Selbst Ezechiel Landau, der einzige, der offen erklärte, dass er den Bann nicht für gerechtfertigt halte, konnte sich zu einem förmlichen Gegenbe- Schlüsse nicht entschliessen, da er annehmen zu dürfen glaubte, dass derselbe unterblieben wäre, wenn man den Autor der Streitschrift gekannt hätte.4) Die Veröffentlichung der erwähnten Gutachten und des (zweiten) Schreibens Ezechiel Landauf war der letzte Schritt in dieser Angelegenheit,5) nachdem Saul Levin früher selbst in einem Briefe den Vor- *) Die Vorrede des Herausgebers der Streitschrift hat das Datum 1. Adar 349 (1789). Der Bannbeschluss (bei Landshut תולדית אנשי השם P• 89) ist vom 27. Adar 549 datirt. ף Das Gutachten Sauls vom 13. Siwan 1789 (Landshut das. 93); er beruft sich auf dasselbe auch in כסא דהרסנא No. 127. 3) S. das Gutachten bei Landshut p. 94 ff. 4) ולדעהי אם דייני אוז״ו היו יודעים מי העומד על המצפה לא, היו עושים דבר זה כלל ולכן הייתי מורה להשואל שאין לחוש לחרם ההוא 8) אבל לכתוב דרך גזירה אין אני מכנים עצמי• Landshut p. 98). 5) Das Gutachten Hirsch Levin’s ist vom 12. Tebet 551 (Jan. 1791) datirt, das Schreiben Landau’s vom 29. Siwan 550 (1790). Es scheinen, da die Veröffentlichung so lange hinausgeschoben wurde, vergebliche Versuche» noch eine grössere Parteiname für Saul Levin zu erzielen, gemacht worden zu sein.

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