Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- VIII. (1887)
- Date
- 1887-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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14 durchweg die Situation jener Zeit reflectirt, noch vor dem Einfalle des Apollonius und vor dem Erlass der Verbote gegen die Beobachtung der jüdischen Geseze, also im Jahre 169 a. verfasst worden. Auf Baruch wurde wahrscheinlich auch das Buszgebet nebst dem dasselbe einleitenden Berichte (1, 2, 3 c, 4c, 5—8 10—14, 15—3, 9), welche ursprünglich eine besondere Schrift bildeten, zurückgeführt. Dass uns diese Schrift in einer aus einem hebräischen Originaltexte angefertigten Uebersezung vorliegt, zeigen manche auffallende Stellen, die nur durch die Annahme, dass der Vertent durch unrichtige Lesung hebr. Textworte beirrt wurde, ihre Erklärung finden. Für □ממעיה, wie es im Texte für and rojv öizldy/vorv dvraiv (2; 17) lauten müsste, stand wahrschein־ lieh □מעמה. In v. 26 giebt btiriYM-g zov otxov keinen Sinn; wahrscheinlich las der Vertent ושמת für והשמות (du hast verwüstet). Ueberhaupt trägt die wörtliche Uebersezung, in weleher der Hebraismus Ausdruck und Wortfolge beherrscht, noch alle Spuren des ihr zu Grunde gelegenen Originals an sich. Mit der Frage über den Grundtext ist auch die über das Vaterland dieser Schrift erledigt, das nämlich, nachdem im Altertume für das hebräische Schrifttum ausserhalb der Grenzen seiner eigentlichen Heimat kein Boden vorhanden war, nur Palästina sein kann. Aus dem Inhalte des Gebetes ist zu ersehen, dass der Verfasser die Zeit vor Augen hat, in welcher das jüdische Reich nicht mehr bestand, der Tempel zerstört war (1, 26) und Israel seine Heimat verloren hatte. Andrerseits wird in der geschichtlichen Einleitung (1, 7) vorausgesezt, dass Jerusalem nicht nur bewohnt war (1, 7), sondern auch daselbst geopfert wurde (v. 10), währenddem (v. 2) der siebente Tag des fünften Monates des fünften Jahres als der Tag, an welchem die Chab däer Jerusalem eingenommen und verbrannt haben, bezeichnet wird. Da nach v. 7 Jojakim, ein Sohn des Chilkia b. Schallum, des Zeitgenossen des Königs Josia, als Hoherpriester in Jerusalem fungirte, so kann nur angenommen werden, dass der Bericht über die Absendung der Gelder sich auf die mit Jojachin weggeführten Exulanten bezieht. Nach dieser von