Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- VII. (1885)
- Date
- 1885-01-01
- Page
- – (sequence 182)
- Language
- German
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178 34. Legislation civile du Thalmud, les femmes, les paiens selon le Thalmud, nouveau commentaire et traduction critique des traites Berachot, jusqu’ä Khethoubot, Ghitin, Kidouschin de tous les passages des 26 traites des 3 premieres divisions (Sedarim) qui concernent la legislation, les femmes, les paiens etc. par le Dr. Israel-Michel Babbinovicz. tome I. Paris chez Pauteur, 1880, 8. 91 u. 486 S. Den bereits früher erschienenen vier Bänden dieses Werkes, die eine Uebersezung der das Civilrecht betreffenden Tractate und Partien des baby- Ionischen Talmuds darbieten, reiht der vorliegende Band als erster Theil sich an, der auszer seinem eigentlichen Inhalte auch eine einleitende Abhand־ lung über die Stellung der Frauen und der Heiden nach biblisch-talmudischen Grundsäzen enthält. Aus der recht instructiven mit zahlreichen Belegstellen ausgestatteten Darstellung des gelehrten Verfassers ersieht man, dasz die die Heiden betreffenden Bestimmungen der Halacha keineswegs den Charakter gehässiger Intoleranz an sich tragen, den man ihnen beizulegen pflegt. Die Uebersezung der Texte zeichnet sich durch Klarheit und Genauigkeit aus. Auch in den Noten zu denselben findet man manche neue und interessante Bemerkung. Beachtenswert sind die im Anhänge (p. 427 ff.) mitgeteilten Vergleichungen talmudischer Rechtslehren mit analogen Bestimmungen des römischen Rechtes von Prof. G. Boissonade. Merkwürdigerweise entgeht demselben in der Erklärung für ^צאן ברן (P445 ־) — der Verfasser (p.291) erklärt צאן durch griech. £w»׳ — der parallele Terminus pecus ferreum, auf den schon Jost und andere hingewiesen haben. 35. רהי אבות^• Die Sprüche der Väter, ein ethischer Mischna-Tractat mit kurzer Einleitung, Anmerkungen und einem Wortregister von Lic. Dr. Herrn. L. Strack a. 0. Prof, der Theol. Karlsruhe und Leipzig, Reuther. 8. 58 S. Ein recht practisch angelegtes Buch, das sich besonders zum Gebrauche bei Vorlesungen empfielt und sich vorzüglich dazu eignet, Neulinge auf dem Gebiete der altrabbinischen Literatur mit Geist Sprache und Wesen derselben näher bekannt zu machen. Auszer einem sorgfältig punctirten kritisch gesichteten Texte erhalten wir in dieser Ausgabe des Tractates Abot auch einen kurzen gehaltvollen Commentar zu demselben, der auch dem Kenner manchen schäzbaren Wink darbietet. So wird zu 1, 5 (p. 10 A. h) richtig bemerkt, dasz mit den ״Weisen“, auf welche sich die Mischna hier beruft, Ben-Sirach (9, 9) gemeint ist. Interessante Nachweise finden wir auch zu 1, 10 A. k, zu 2, 1 A. k und sonst. Die LA. 8 «1) ד,ךעין) ist nicht sicher (s. Jahrb. 3 S. 60 A. 145). — Der Passus לאל תאמר י ♦ לשמוע (II, 4b p. 18) bedeutet: ״Meine nicht von irgend einem Worte, es sei nicht möglich, dasz man es höre“, d h. dasz es jemand zu Ohren komme, weil du es geheim hältst und nicht laut bekannt machst. Die Uebersezung