Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- VII. (1885)
- Date
- 1885-01-01
- Page
- – (sequence 170)
- Language
- German
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166 Josua nicht bildungsfeindlich war — was für diese Zeit viel bedeuten will — und seinen Söhnen die Erlernung der Landessprache empfahl (s. Samson Bloch Vorr. zu תשועת ישראל S E.). — Zur Wahl eines neuen Rabbiners kam es erst drei Jahre nach R. Josua's Ableben. Sie fiel auf Abraham b. Zebi, den bisherigen Rabbiner von Lissa. ln dem bekannten Streite über die Gültigkeit einer von Israel Lipschütz, Rabbiner zu Cleve, vorgenommenen und von dem Mannheimer Rabbinate für unrechtmäszig erklärten Ehe- Scheidung, war er, wie man aus den gedruckten Akten ersieht, im Allgemeinen nur in passiver Richtung beteiligt. Der spiritus rector der von dem Frankfurter Rabbinate ausgegangenen Opposition gegen Lipschütz war der Rabbinatsassessor Natan Maas, der durch den schulmeisternden wegwerfenden Ton, in welchem das wahrscheinlich von ihm abgefaszte erste Schreiben an Lipschütz gehalten ist, denselben zum Kampfe herausforderte. Lipschütz's Verfahren war, vom Standpunkte des jüdischen Eherechtes aus betrachtet, vollkommen correct undes kann daher um so weniger Wunder nemen, dass die bedeutendsten rabbinischen Autoritäten sich auf seine Seite stellten, als von Frankfurt aus ihnen zugemutet wurde, auf den Inhalt eines ״Protocolls,“ das ihnen nicht einmal vorgelegt wurde und selbst in diesem Falle nicht ausschlaggebend gewesen wäre, etwa in der Weise Rücksichtzu nemen wie auf die Bestimmungen des Schulchan Aruch. Die Niederlage, die die Frankfurter in diesem Streite erlitten hatten, wurde durch die Gewaltmittel, zu denen sie ihre Zuflucht namen, wie z. B. durch eine protocollarische Erklärung, nach welcher Ezechiel Landau und seine Descendenten nie ein Amt in Frankfurt bekleiden sollten, oder durch das Autodafe, das zum Gaudium der Straszenjugend im Frankfurter Synagogenhofe veranstaltet wurde (Or hajaschar fol. 109,110), nicht wett gemacht. Selbst die entschiedene Behauptung, dass nicht einer der Frankfurter Assessoren auch nur in entferntesten Verwandtschaftsgrade zu der beteiligten Partei stehe, die dem Prager Rabbiner entgegengehalten wurde (s. Anh. No. II, p. 99) steht nicht unbestritten da. Kopenhagen konnte troz derselben ein Jahr später1) noch öffentlich auf eine speciell verwandtschaftliche Beziehung hinweisen, in der liehe Bestimmungen zu verstoszen. . . . Aus allen diesen Ursachen ergab sich ihnen eine derartige Bemessung der Toraabschnitte, dasz erst in drei Jahren der Lectionscyclus zu Ende gieng“. Heutzutage sind in denjenigen Synagogen, in denen eine allsabbatliche homiletische Belehrung üblich ist, die Verhältnisse nicht anders als in den altpalästinischen Gemeinden, aber der Rabbiner, der solche Argumente aussprechen und geltend machen wollte, müsste sich wol vorsehen, dasz er nicht wegen reformfreundlicher Tendenzen verfolgt werde. J) Die Erklärung datirt vom 9. Cheschwan 1768. Kopenhagens Werk ist 1769 gedruckt. Die Proclamation vom 19. Ellul, die in der Erklärung angeführt wird, wurde im Jahre 1767 erlassen (für תקצ״ן־ ist חק״לז zu lesen).