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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1885-01-01 · VII. (1885) · page 147

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
VII. (1885)
Date
1885-01-01
Page
– (sequence 147)
Language
German
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143 M. 8, 9 u. 10 a), der demnach ursprünglich etwa in folgendem Wortlaute überliefert war: שיירא שחנתה בבקעה והקיפוה בגמלום מטלטלץ בתיבה ובלבד [שלא יהא בץ נמל לגמל כמלא גמל ••••]. מקיפין בקנים ובלבד שלא יהא בין קנה לחבירו. ג' טפחים• מקיפין'שלשה חבלים זה וב' שיעור חבלים וב' כדי שיהא הבל עשרה טפחים ובלבד שיהא גדר גבוה עשרה טפחים ולא יהיו פרצות יתרות על הבנין כל פרצה שהיא כי' אמות מותרת יתר מבאן אסור• An diese Ordnung hält sich auch die Tosefta In Al. 1 wird die alte Fassung wiederhergestellt. Al. 2, dessen erster Saz. von dem Verfasser in zutreffender Weise emendirt wird (כל שפחות משלשה פרצות כבנין) eine Nachtragsbestimmung zu □מקיפין בקני• Al. 2b אם רצה מביא יתרות ומקיפן בחוץ stellt deu Fal1 מקיפין ג' הבלים, mit welchem es auch der Verfasser in Verbindung sezt, mit anderen Modificationen dar. Der Schluss אע'׳פ שיש פי״צוח gehört zu dem Schlüsse des genannten Halachacomplexes, den es in anderer Fassung wiedergiebt. Da nun die Mischna blos von einer Karawane, die auf flachem Felde lagert, spricht, findet der Verfasser der Tosefta es für angebracht, nach Erledigung dieses Themas Halacha’s über die Fälle, wo die Lage ihres Rastortes andere Bestimmungen erfordert, beizubringen. Ein Grund Al. 3 u. 4 nach Al. 5 a zu versezen liegt nicht vor; diese füllen nämlich eine Lücke vor בשייר א דברו *n M. 10 aus. ImUebrigen findet auch der Verfasser alles correct.— In dem Passus בדיומדין נידונה כבסין (w*e es W°1 lauten muss) ist die Streichung von כפסין (S. 18, A. 3) nicht nötig, בדייומדץ gehört zu dem Vordersaze und bedeutet hier nach Art eines Doppelbrettes. — Ohne zwingenden Grund versezt der Verfasser (S. 19) 2, AL 4 a nach Al. 1. Es gehört wahrscheinlich zu M. 4; anschlieszend an den Fall, dasz ein öffentlicher Weg die Siätte der Tränke durchschneidet, werden andere Fälle, wo nicht speciell vorhergesehene Hindernisse oder Hilfsmittel die gebotene Maszregel modificiren, erwähnt. — Dasz 4, 3 an 2, 11 anzureihen sei, kann nur dem äuszeren Anscheine nach einleuchten. — Die Emendation zu 4, 1 (S. 32) ist nicht annembar, da die Tosefta R. Jehuda unmöglich dasselbe sagen lassen kann, was er nachher bestreitet oder doch wenigstens nicht ganz gelten läszt. Es sind hier zwei verschiedene Zusäze zusammengeflossen und zwar beginnt der zweite mit den Worten: □אב בא חב> indem wegen des anders lautenden Schlusses eine zweite Version der Mischna 3, 5 b mitgeteilt wird. In dem ersten Absaze ר' יהודה אומר אץ אד□ מתנה על עירובו אלא בשני דברי□ brauchte eigentlich blos אלא gestrichen zu werden, um darin die von Ajo im Namen R. J’s. mitgeteilte Lehrmeinung zu erkennen; wahrscheinlich ist es jedoch, dasz בשני דברים aus כשלא בירד verschrieben ist. Die Bedingung, meint sonach R. Jehuda, hat nur dann Giltigkeit, wenn er nicht von vornherein eine bestimmte Person im sinne gehabt hat (vgl. m. 1,5 ומודה ר״י שאם בירר לו שאינו ירול לחזור בו• — Tos. 3, Al. 2, 5 gehören sämmtlich zu M. 3, 5. ln Al. 3 wird zwischen ausdrücklicher Bezeichnung des Gegenstandes, der den Erub bilden soll, und zwischen einer unbestimmten Angabe (ערב לי סתם) unterschieden,

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